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Geräteinvestition: die Abschreibung ist die halbe Rechnung

Vier Aufwandspositionen ergeben rund 16.800 Euro je Inhaber:in, und nur die Hälfte davon ist Abschreibung. Eine eigene Zuordnung, und eine Obergrenze.

Kolja Schmid
Co-Founder ·
Was ein Geräteblock kostet
Je Inhaber:in 2023, eigene Zuordnung, Obergrenze
Abschreibungen8.600 €
Wartung und Instandhaltung6.000 €
Leasing und Miete von Geräten1.300 €
Fremdkapitalzinsen900 €

Eine Geräteinvestition lässt sich über zwei Zahlen entscheiden, den Preis und die Abschreibung. Beide beschreiben nur die Hälfte der Kosten, und die andere Hälfte läuft danach jedes Jahr weiter.

Dieser Beitrag beziffert den vollständigen Geräteblock einer Praxis, zeigt die Schere, die sich darin geöffnet hat, und rechnet die Frage durch, die vor jeder Beschaffung steht: ab welcher Auslastung ein Gerät sich trägt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vier Aufwandspositionen ergeben 2023 rund 16.800 Euro je Inhaber:in, also 9,2 Prozent der Aufwendungen. Die Zusammenfassung ist eine eigene Zuordnung und eine Obergrenze; die Abschreibung ist mit 8.600 Euro nur etwa die Hälfte davon.
  • Die Wartung erreicht rund 70 Prozent der Abschreibung. Wer nur die Abschreibung rechnet, setzt damit nur etwa die Hälfte der Jahreskosten an.
  • Zwischen 2020 und 2023 fielen die Abschreibungen um 22,0 Prozent, während Wartung und Instandhaltung um 34,3 Prozent stiegen. Die naheliegende Lesart: Was im Betrieb bleibt, wird instand gehalten.
  • Die Entscheidung hängt an der Auslastung, nicht am Preis. Im Rechenbeispiel braucht ein Gerät für 60.000 Euro rund 89 Leistungen je Quartal.
  • Der Abschreibungsanteil ist stark fachgruppenabhängig: von 2,8 Prozent in sonstigen internistischen Fachgebieten bis 9,9 Prozent in der Kardiologie.
  • Die vierte Kostenart ist keinem Gerät zugeordnet: die Behandlerzeit, die ein Gerät bindet.

Was ein Gerät wirklich kostet

Vier Positionen, nicht eine. Das Zi-Praxis-Panel weist für das Berichtsjahr 2023 je Inhaber:in aus:

Nr. Position Anteil Je Inhaber:in
1. Abschreibungen 4,7 % 8.600 €
2. Wartung und Instandhaltung 3,3 % 6.000 €
3. Leasing und Miete von Geräten 0,7 % 1.300 €
4. Fremdkapitalzinsen 0,5 % 900 €
Zusammen 9,2 % 16.800 €

Die auffällige Zeile ist die zweite. Wartung und Instandhaltung erreichen rund 70 Prozent der Abschreibungen, und sie erscheinen in keiner Anschaffungsrechnung, weil sie erst nach der Anschaffung entstehen. Rechnet eine Praxis eine Investition allein über die Abschreibung, setzt sie damit nur etwa die Hälfte der Jahreskosten an.

Vier Hinweise gehören zu dieser Tabelle. Erstens sind die Anteile an einer Aufwandssumme von 183.223 Euro je Inhaber:in gebildet. Zweitens ist die Zusammenfassung dieser vier Positionen zu einem Geräteblock eine eigene Zuordnung dieses Beitrags und steht so nicht im Bericht; sie fällt bewusst weit aus, weil in den Abschreibungen auch Einrichtung und Umbauten stecken und in den Fremdkapitalzinsen auch Kredite ohne Gerätebezug, weshalb die 16.800 Euro eine Obergrenze für den Geräteanteil sind. Drittens sind die Fremdkapitalzinsen mit 900 Euro die kleinste der vier Positionen, was die Finanzierungsform als Ergebnishebel von vornherein begrenzt. Viertens gehört die Bezugsgröße mitgelesen: Die 16.800 Euro sind je Inhaber:in gerechnet. Je Praxis weist das Statistische Bundesamt für 2024 im Mittel 516.000 Euro Aufwendungen bei 854.000 Euro Einnahmen aus, weil dort mehrere Inhaber:innen in einer Praxis zusammengefasst sind; eine Praxis mit mehreren Inhaber:innen ist mit dem Wert je Inhaber:in deshalb nicht direkt vergleichbar, und verrechnen lassen sich die beiden Größen nicht. Wie sich der Block in die übrige Kostenseite einordnet, führt der Beitrag zu den Praxiskosten aus.

Die Schere, die sich geöffnet hat

Zwischen 2020 und 2023 sind die beiden größten Positionen des Blocks in entgegengesetzte Richtungen gelaufen. Die Abschreibungen fielen um 22,0 Prozent, Wartung und Instandhaltung stiegen um 34,3 Prozent. Die beiden kleineren bewegten sich schwächer: Leasing und Miete von Geräten legte um 7,4 Prozent zu, die Fremdkapitalzinsen fielen um 16,2 Prozent. Von den vier Positionen ist die Wartung damit die am stärksten gewachsene.

Der Grund für die erste Bewegung ist belegt: Nach Angaben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung wirkt hier unter anderem die schwache Investitionstätigkeit der Jahre 2020 und 2021 nach, deren Effekt die Abschreibungen erst mit Verzögerung erreicht. Die zweite Bewegung fügt sich ein: Ein Gerät, das im Betrieb bleibt, verursacht Instandhaltung statt Abschreibung. Als Zusammenhang weist der Bericht das allerdings nicht aus.

Wirtschaftlich ist das eine unangenehme Kombination. Eine sinkende Abschreibungszeile sieht in der Auswertung wie eine Entlastung aus, legt aber einen aufgeschobenen Ersatz nahe. Die Ausgabe verschwindet nicht, sie wandert in eine andere Zeile und später zu den dann geltenden Preisen in die Anschaffung zurück. Wer die Abschreibung fallen sieht, sollte deshalb zuerst die Wartungszeile daneben legen.

Ab welcher Auslastung ein Gerät trägt

Nicht der Preis entscheidet, sondern die Zahl der Leistungen je Quartal. Ein Beispiel mit durchgehend angenommenen Werten und drei Kostenarten, damit der Rechenweg sichtbar wird: ein Gerät für 60.000 Euro, acht Jahre Nutzungsdauer, Wartung bei 70 Prozent der Abschreibung, fünf Prozent Zins auf den halben Anschaffungswert.

Nr. Kostenart Im Jahr
1. Abschreibung, 60.000 € über acht Jahre 7.500 €
2. Wartung, 70 % der Abschreibung 5.250 €
3. Zins, 5 % auf 30.000 € 1.500 €
Zusammen 14.250 €

Das sind rund 3.560 Euro je Quartal. Bei angenommenen 40 Euro Erlös je gerätegebundener Leistung braucht das Gerät damit rund 89 Leistungen je Quartal, bei angenommenen zwölf Behandlungswochen also gut sieben je Woche, nur um seine eigenen Kosten zu tragen. Der Sachaufwand der Leistung selbst ist dabei nicht abgezogen; er würde die Schwelle weiter anheben.

Diese Zahl ist die eigentliche Entscheidungsgröße, und sie ist prüfbar, bevor etwas gekauft wird: Die Zahl der infrage kommenden Fälle steht in der eigenen Abrechnung. Liegt die eigene Menge unter der Schwelle, ist die Anschaffung eine medizinische Entscheidung und keine wirtschaftliche, und sie sollte auch so begründet werden.

Zwei Einschränkungen gehören zur Rechnung. Auf der Kassenseite bringt eine zusätzliche Leistung nicht automatisch einen zusätzlichen Euro, weil die vergütete Menge gedeckelt sein kann; woran das hängt, schlüsselt der Beitrag zum Regelleistungsvolumen auf. Und die Rechnung enthält keine Personalkosten, obwohl eine gerätegebundene Leistung Behandler- oder Assistenzzeit binden kann.

Die Kostenart, die keinem Gerät zugeordnet ist

Die Behandlerzeit. Angestellte Zeit steckt im Personalaufwand, ist dort aber keinem Gerät zugeordnet; die Zeit der Inhaber:in wird als Unternehmerlohn gar nicht gebucht. In keiner der vier Positionen des Geräteblocks erscheint sie, und genau deshalb fällt sie aus Investitionsrechnungen heraus.

Wirtschaftlich kann sie den Geräteblock übersteigen. Bindet eine gerätegebundene Leistung angenommene 15 Minuten ärztliche Zeit, konkurriert sie mit allem, was in derselben Zeit sonst erbracht würde. Der belastbare Vergleich ist deshalb nicht der Erlös der Leistung, sondern ihr Ertrag je Behandlerstunde gegen den Ertrag der Alternative. Wie diese Größe gebildet wird, zeigt der Beitrag zu den Praxiskennzahlen.

Warum der Abschreibungsanteil je Fachgruppe um mehr als den Faktor drei streut

Weil die Gerätelast zum Fach gehört und nicht zur Führung: Kardiologie arbeitet gerätegebunden, die hausärztliche Versorgung kaum. Der Bericht weist für 2023 je Fachgebiet aus:

Fachgebiet Abschreibungen
Innere Medizin, sonstige Fachgebiete 2,8 %
Chirurgie 3,8 %
Allgemeinmedizin und Innere Medizin, hausärztlich 4,1 %
Augenheilkunde 5,3 %
Anästhesiologie 7,6 %
Innere Medizin, Kardiologie 9,9 %

Eine kardiologische Praxis mit 9,9 Prozent führt ein anderes Geschäft als eine hausärztliche mit 4,1 Prozent, und beide Werte sind unauffällig. Aussagekräftig ist deshalb nicht der Abstand zum Bundesmittel, sondern der eigene Anteil im Verlauf und der Vergleich innerhalb der Fachgruppe. Für den Außenvergleich lässt sich der Praxis-Benchmark auf Fachrichtung, KV-Region und Sitzzahl einstellen.

Häufige Fehler

  • Nur die Abschreibung rechnen. Wartung, Zins und Behandlerzeit kommen dazu, und die Wartung allein erreicht rund 70 Prozent der Abschreibung.
  • Eine sinkende Abschreibung als Entlastung lesen. Die naheliegende Lesart ist ein aufgeschobener Ersatz, und der kommt zu den dann geltenden Preisen zurück.
  • Die Schwelle nach der Anschaffung rechnen. Die Zahl der infrage kommenden Fälle steht vorher fest und ist damit prüfbar.
  • Leasing und Kauf über die monatliche Belastung vergleichen. Vergleichbar sind sie erst über die Jahreskosten einschließlich Wartung.
  • Den Abschreibungsanteil der eigenen Fachgruppe für einen Zielwert halten. Er beschreibt die Gerätelast des Fachs, nicht die Qualität der Führung.

Was vor der Beschaffung feststehen sollte

Drei Größen, und keine davon ist der Preis:

  1. Die Jahreskosten einschließlich Wartung und Zins, nicht die Abschreibung allein. Sie sind die Zahl, gegen die alles andere gerechnet wird.
  2. Die Zahl der infrage kommenden Fälle je Quartal, aus der eigenen Abrechnung und nicht aus einer Schätzung.
  3. Der Ertrag je Behandlerstunde der Alternative, weil ein Gerät nicht nur Geld, sondern auch Zeit bindet.

Der Haken sitzt bei Schritt eins, und es ist nicht die Rechnung: Wartung und Instandhaltung fallen unregelmäßig an, sodass ihre Jahressumme erst im Abschluss sichtbar wird. Wer sie laufend gegen die Abschreibung stellen will, braucht die Kostenseite im Quartalstakt; im Finanzmanager von MediPulse steht sie neben dem Vergleich mit anonymisierten Praxen derselben Fachrichtung. Welche Kennzahlen daneben gehören, führt der Beitrag zum Praxiscontrolling auf.

Datenstand und Vorbehalte

Datenstand: Zi-Praxis-Panel für das Berichtsjahr 2023, Destatis für 2024. Die Anteile und Beträge des Zi-Berichts sind gewichtete Mittelwerte je Inhaber:in und beschreiben keine einzelne Praxis; die Destatis-Werte sind je Praxis gebildet und mit ihnen nicht verrechenbar. Die Zusammenfassung der vier Positionen zu einem Geräteblock ist eine eigene Zuordnung dieses Beitrags, fällt bewusst weit aus und ist deshalb eine Obergrenze für den Geräteanteil. Das Rechenbeispiel arbeitet durchgehend mit angenommenen Werten: 60.000 Euro Preis, acht Jahre Nutzungsdauer, fünf Prozent Zins auf den halben Anschaffungswert, 40 Euro Erlös je Leistung, ein Wartungsverhältnis von 70 Prozent, zwölf Behandlungswochen je Quartal und 15 Minuten ärztliche Zeit je Leistung; die 14.250 Euro, die rund 3.560 Euro je Quartal und die rund 89 Leistungen sind daraus abgeleitete eigene Rechnungen, und der Sachaufwand der Leistung ist darin nicht abgezogen. Zu Nutzungsdauern, Abschreibungsmethoden und zur steuerlichen Behandlung trifft der Beitrag keine Aussage. Die Angaben in diesem Beitrag sind allgemeine Information und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung; für die Beurteilung im Einzelfall ist Ihre Steuerberatung die richtige Adresse.

Fazit

Der Preis eines Geräts ist die Zahl, über die verhandelt wird, und die unwichtigste der Rechnung. Die vier Positionen, die dieser Beitrag als Geräteblock zusammenfasst, ergeben 2023 rund 16.800 Euro je Inhaber:in als Obergrenze, und die Abschreibung ist davon nur etwa die Hälfte; die Wartung allein erreicht rund 70 Prozent der Abschreibung und steigt schneller als jede andere Position des Blocks.

Entschieden wird eine Anschaffung deshalb an einer anderen Stelle: an der Zahl der Leistungen, die das Gerät im Quartal tatsächlich sieht, und am Ertrag je Behandlerstunde der Alternative. Beide Größen stehen vor der Beschaffung fest und lassen sich prüfen.

Quellen

Häufige Fragen

Was kostet der Geräteblock einer Praxis im Jahr?

Vier Positionen des Zi-Praxis-Panels summieren sich 2023 nach eigener Zuordnung dieses Beitrags auf rund 16.800 Euro je Inhaber:in oder 9,2 Prozent der Aufwendungen: 8.600 Euro Abschreibungen, 6.000 Euro Wartung, 1.300 Euro Leasing und 900 Euro Zinsen. Die Zuordnung fällt weit aus und ist eine Obergrenze.

Warum ist die Abschreibung nur die halbe Rechnung?

Weil die Wartung im Mittel rund 70 Prozent der Abschreibung erreicht. Zusammen mit Leasing und Zins ist die Abschreibung nur etwa die Hälfte des Geräteblocks. Wer eine Investition allein über die Abschreibung rechnet, setzt damit nur etwa die Hälfte ihrer Jahreskosten an, also den Faktor zwei zu niedrig.

Ab wann trägt sich ein Gerät?

Das entscheidet die Auslastung, nicht der Preis. Ein Beispiel mit angenommenen Werten: 60.000 Euro über acht Jahre, Wartung bei 70 Prozent der Abschreibung und fünf Prozent Zins ergeben 14.250 Euro im Jahr. Bei 40 Euro Erlös je Leistung braucht das rund 89 Leistungen je Quartal, also gut sieben je Behandlungswoche.

Warum sind die Abschreibungen der Praxen gesunken?

Weil weniger investiert wurde. Der Rückgang von 22,0 Prozent zwischen 2020 und 2023 geht nach Angaben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung unter anderem auf die schwache Investitionstätigkeit der Jahre 2020 und 2021 zurück, die zeitversetzt wirkt. Die Wartung stieg zugleich um 34,3 Prozent.

Ist Leasing günstiger als Kauf?

Das lässt sich nicht allgemein sagen, weil beide Wege andere Positionen treffen. Der Kauf erzeugt Abschreibung und Zins, das Leasing eine laufende Rate. Vergleichbar werden sie erst über die Jahreskosten einschließlich Wartung und über die Frage, wer das Risiko der Nutzungsdauer trägt.

Wie stark unterscheidet sich der Abschreibungsanteil je Fachgruppe?

Er reicht 2023 von 2,8 Prozent der Aufwendungen in sonstigen internistischen Fachgebieten bis 9,9 Prozent in der Kardiologie, hausärztlich liegt er bei 4,1 Prozent. Das ist mehr als der Faktor drei. Ein Durchschnittswert taugt hier deshalb nicht als Zielwert, sondern nur als Größenordnung für die eigene Einordnung.

Kolja Schmid
Über den Autor
Kolja Schmid · Co-Founder

Als sein Vater 2014 ein chirurgisches MVZ gründete, übernahm Kolja Schmid die betriebswirtschaftliche Steuerung. Über sieben Jahre trug er Kontobewegungen, Personalkosten und Abrechnungen in Tabellen zusammen, immer im Nachhinein. MediPulse ist die Antwort auf diese Jahre: das Werkzeug, das er damals gebraucht hätte. Zuvor beriet er bei McKinsey zu digitalen Geschäftsmodellen. Bei MediPulse verantwortet er das Produkt.

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