Lohnt sich eine Leistung? Wann die EBM-Minute zählt
Sechs pauschale Positionen ergeben 1,61 bis 2,75 Euro je Minute Arztzeit, gerechnet über die Kalkulationszeit des Bewertungsmaßstabes. Eigene Rechnung.

Ob sich eine Leistung lohnt, lässt sich leicht über den Umsatz beantworten. Das ist die falsche Größe. Umsatz sagt, was eine Position einbringt; er sagt nicht, wie viel ärztliche Zeit sie bindet, und Zeit ist die Größe, die sich nicht vermehren lässt.
Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) steht eine frei einsehbare Grundlage dafür. Er nennt für einen Teil seiner Positionen eine Kalkulationszeit in Minuten, und aus ihr und dem Eurobetrag der Position lässt sich ausrechnen, welcher Betrag je Minute ärztlicher Arbeit darin steckt. Diese Rechnung stellt der Bewertungsmaßstab nicht selbst an.
Eine Unterscheidung entscheidet dabei über alles Weitere, und sie steht in der Leistungslegende: Wird die Position pauschal vergütet oder je Zeiteinheit?
Das Wichtigste in Kürze
- Anhang 3 des Bewertungsmaßstabes führt für einen Teil der Positionen eine Kalkulationszeit in Minuten. Positionen ohne Vorgabe tragen dort das Kürzel KA.
- Für sechs pauschal vergütete Positionen liegt das Honorar je Minute Kalkulationszeit zwischen 1,61 und 2,75 Euro; der höchste Wert ist 70 Prozent größer als der niedrigste. Die Werte je Minute sind Rechnungen dieses Beitrags.
- Auch bei gleicher Leistungsart und gleicher Altersstufe ist es nicht gleich: Die neurologische Grundpauschale bis zum vollendeten 5. Lebensjahr bringt 2,08 Euro je Minute, die chirurgische derselben Stufe 1,61 Euro.
- Bei einer pauschalen Position gilt: doppelte Zeit, halber Betrag je Minute. Das Honorar selbst bleibt unverändert.
- Bei zeitbezogenen Positionen gilt das Gegenteil. Die beiden hier geprüften Gesprächsziffern verlangen mindestens 10 Minuten und sind je vollendete 10 Minuten berechnungsfähig; dort bringt mehr Zeit mehr Honorar.
Was eine Minute nach dieser Rechnung einbringt
Die hier betrachteten Positionen sind in Punkten bewertet, und der Bewertungsmaßstab druckt daneben den Eurobetrag, gerechnet mit dem bundeseinheitlichen Orientierungswert von 12,7404 Cent für 2026. Anhang 3 nennt für einen Teil der Positionen zusätzlich eine Kalkulationszeit. Beides zusammen ergibt einen Betrag je Minute.
Die folgenden sechs Positionen werden pauschal vergütet: Ihre Leistungslegende nennt keine Mindestdauer und keine Abrechnung je Zeiteinheit.
| Position | Fachgebiet | Punkte | Euro | Kalkulationszeit | Euro je Minute (eigene Rechnung) |
|---|---|---|---|---|---|
| 13250 Zusatzpauschale fachinternistische Behandlung | Innere Medizin | 151 | 19,24 € | 7 min | 2,75 € |
| 16210 Grundpauschale, bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | Neurologie | 196 | 24,97 € | 12 min | 2,08 € |
| 27310 Funktioneller Ganzkörperstatus | Physikalische und Rehabilitative Medizin | 107 | 13,63 € | 8 min | 1,70 € |
| 08211 Grundpauschale, 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr | Frauenheilkunde | 147 | 18,73 € | 11 min | 1,70 € |
| 03220 Zuschlag Versichertenpauschale, chronisch | Hausarzt | 130 | 16,56 € | 10 min | 1,66 € |
| 07210 Grundpauschale, bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | Chirurgie | 228 | 29,05 € | 18 min | 1,61 € |
Die letzte Spalte ist eine Rechnung dieses Beitrags, Eurobetrag geteilt durch Kalkulationszeit. Der Bewertungsmaßstab weist keinen Betrag je Minute aus. Die Positionen sind eine Auswahl und kein vollständiges Bild des Katalogs. Die Tabelle ist absteigend nach der letzten Spalte sortiert; im Paar der beiden Werte von 1,70 Euro entscheidet die ungerundete Rechnung, und dort liegt der Ganzkörperstatus vorn. Der Abstand beträgt gut einen Zehntelcent je Minute und ist damit zu klein, um etwas daraus zu lesen.
Grundpauschalen sind nach Alter der Versicherten gestaffelt. Deshalb steht bei jeder die Stufe dabei, und deshalb sind Werte verschiedener Stufen hier nicht gegeneinander gestellt. Der Vergleich, der trägt, ist der innerhalb derselben Stufe: Die Grundpauschale bis zum vollendeten 5. Lebensjahr bringt in der Neurologie 2,08 Euro je Minute, in der Chirurgie 1,61 Euro. Gleiche Leistungsart, gleiche Altersstufe, und der neurologische Wert ist rund 29 Prozent größer als der chirurgische.
Über die sechs pauschalen Positionen hinweg ist der höchste Wert 70 Prozent größer als der niedrigste. Wer erwartet hätte, dass ein normatives Bewertungssystem ärztliche Zeit einheitlich bepreist, findet das in dieser Auswahl nicht bestätigt.
Der Vorbehalt, der die Rechnung umdreht: zeitbezogene Positionen
Für Positionen, deren Leistungslegende eine Mindestdauer verlangt und die Abrechnung von vollendeten Zeiteinheiten abhängig macht, gilt die ganze Rechnung nicht. In der Auswahl dieses Beitrags sind das zwei.
| Position | Fachgebiet | Punkte | Euro | Kalkulationszeit | Legende |
|---|---|---|---|---|---|
| 03230 Problemorientiertes ärztliches Gespräch | Hausarzt | 128 | 16,31 € | 10 min | Mindestens 10 Minuten, je vollendete 10 Minuten |
| 21220 Psychiatrisches Gespräch | Psychiatrie | 154 | 19,62 € | 13 min | Mindestens 10 Minuten, je vollendete 10 Minuten |
Bei diesen Positionen ist Zeit kein Kostenfaktor, sondern die Abrechnungsgrundlage. Wer länger spricht, rechnet die nächste vollendete Einheit ab. Wer kürzer als die Mindestdauer bleibt, kann die Position gar nicht berechnen. Ein Betrag je Minute hat hier deshalb keine Steuerungsbedeutung, und die Empfehlung, den Ablauf zu straffen, wäre für sie falsch.
Diese Unterscheidung ist vor jeder Rechnung zu treffen. Sie steht in der Leistungslegende der Position, nicht in Anhang 3.
Warum die Kalkulationszeit nicht die eigene Zeit ist
Die Kalkulationszeit ist eine Rechengröße des Bewertungssystems, keine Messung in Ihrer Praxis und kein Zeitlimit für die Behandlung. Sie sagt, mit welchem Zeitbedarf der Bewertungsausschuss die Position kalkuliert hat.
Bei einer pauschalen Position hängt das Honorar an der Position, nicht an der Dauer. Der Betrag je Minute sinkt deshalb im umgekehrten Verhältnis zur Zeit. Wer die fachinternistische Zusatzpauschale in ihren kalkulierten 7 Minuten erbringt, erreicht 2,75 Euro je Minute, gerechnet von diesem Beitrag. Bei 14 Minuten bleibt derselbe Betrag von 19,24 Euro und es sind 1,37 Euro je Minute, die Hälfte. Bei 10 Minuten, also einem Zuschlag von 43 Prozent, sind es 1,92 Euro, ein Rückgang um 30 Prozent und nicht um 43.
Daraus folgt die Umkehrung der üblichen Frage. Nicht: Welche Position bringt viel? Sondern: Bei welcher meiner häufigen pauschalen Positionen liegt meine tatsächliche Zeit über der kalkulierten?
Was die Zahl nicht sagt
Sie ist kein Deckungsbeitrag im strengen Sinn. Der Eurobetrag ist Honorar, nicht Ergebnis. Sachkosten, Personalzeit und Gerätekosten sind darin nicht abgezogen. Bei Positionen mit hohem Sachkostenanteil steht der Betrag je Minute deshalb für weniger, als er verspricht. Welche Kostenblöcke überhaupt beweglich sind, behandelt der Beitrag zu den Praxiskosten.
Sie gibt es nicht für jede Position. Wo Anhang 3 das Kürzel KA trägt, hat der Bewertungsausschuss keine Kalkulationszeit vorgegeben. Die Prüfzeit ersetzt sie nicht, denn sie dient den Plausibilitätsprüfungen.
Sie sagt nichts über die Menge. Eine gut bewertete Minute nützt nichts, wenn die Position selten anfällt oder ihre Menge begrenzt ist. Wie die Mengensteuerung darauf wirkt, steht im Beitrag zum Regelleistungsvolumen.
Sie ist kein Auftrag zum Weglassen. Manche Positionen sind Voraussetzung für andere, manche gehören zum Versorgungsauftrag. Die Zahl zeigt, wo Zeit knapp wird. Was daraus folgt, entscheidet die Praxis, nicht die Tabelle.
Umsetzung: die eigene Zeit gegen die kalkulierte halten
Der Regelkreis braucht vier Schritte, und nur der zweite kostet Aufwand.
Erstens die häufigen Positionen bestimmen und zweimal nachsehen. Die Häufigkeit je Position steht im Honorarbescheid und in der Leistungsstatistik des Praxisverwaltungssystems; wie sich das aus dem Bescheid herauslesen lässt, führt die Abrechnungsanalyse aus. Dann in der Leistungslegende prüfen, ob die Position eine Mindestdauer trägt, und in Anhang 3, ob sie eine Kalkulationszeit hat. Zeitbezogene Positionen und solche mit dem Kürzel KA fallen aus der Rechnung heraus.
Zweitens die eigene Zeit erheben, befristet. Für jede verbleibende Position die tatsächlich aufgewendete Arztzeit mitschreiben. Zwei Wochen je Position sind die Setzung dieses Beitrags; das ist die einzige Größe, die nicht im System liegt.
Drittens vergleichen. Die eigene Zeit gegen die Kalkulationszeit derselben Position. Als Schwelle setzt dieser Beitrag ein Fünftel: Liegt die eigene Zeit mehr als 20 Prozent über der kalkulierten, ist die Position auffällig. Auch diese Schwelle ist eine Festlegung dieses Beitrags und steht nicht im Bewertungsmaßstab.
Viertens entscheiden, und zwar je Ergebnis anders. Liegt die eigene Zeit über der Schwelle, ist der Ablauf der Position zu ändern, etwa durch Delegation der delegierbaren Anteile oder eine andere Terminlänge. Liegt sie darunter, ist an dieser Position nichts zu tun, und die nächsthäufige kommt an die Reihe.
Wie viel daran hängt, ergibt die eigene Häufigkeit. Als Rechenbeispiel, normiert auf 100 Abrechnungen: Wer für die fachinternistische Zusatzpauschale 3 Minuten länger braucht als die kalkulierten 7, wendet je 100 Abrechnungen 300 Minuten zusätzlich auf, also fünf Arztstunden. Zum kalkulierten Satz von 2,75 Euro je Minute entspricht diese Zeit 825 Euro; das unterstellt, dass die Zeit anderweitig zu diesem Satz einzusetzen wäre, und ist damit eine Obergrenze. Die eigene Zahl ergibt sich, indem die Häufigkeit aus dem Bescheid an die Stelle der 100 tritt.
Damit die Häufigkeiten je Position nicht jedes Quartal von Hand aus dem Bescheid gezogen werden müssen, liest MediPulse sie aus der Abrechnung ein und stellt sie fort, sodass nur die Zeiterhebung Handarbeit bleibt.
Häufige Fehler
Zeitbezogene Positionen mitrechnen. Bei einer Position mit Mindestdauer und Abrechnung je vollendete Zeiteinheit ist mehr Zeit mehr Honorar. Ein Betrag je Minute führt dort in die falsche Richtung, und eine kürzere Terminlänge kann die Berechnungsfähigkeit kosten.
Den Umsatz je Position für den Maßstab halten. Eine Position mit hohem Eurobetrag kann je Minute schlechter liegen als eine kleine: Die chirurgische Grundpauschale bis zum vollendeten 5. Lebensjahr bringt mit 29,05 Euro den höchsten Betrag der Auswahl, wegen ihrer 18 kalkulierten Minuten aber nur 1,61 Euro je Minute, gerechnet von diesem Beitrag.
Die Prüfzeit als Rechengrundlage nehmen. Anhang 3 nennt beide Angaben nebeneinander, aber die Prüfzeit dient den Plausibilitätsprüfungen. Für die Frage, was eine Minute einbringt, ist die Kalkulationszeit die richtige Spalte.
Die Kalkulationszeit für eine Vorgabe halten. Sie ist eine Rechengröße des Bewertungssystems und kein Zeitlimit. Wer sie als Soll missversteht, optimiert am Patienten statt am Ablauf.
Grundpauschalen ohne Altersstufe vergleichen. Sie sind gestaffelt. Ein Vergleich über Stufen hinweg mischt zwei Ursachen und trennt nicht, was auf die Fachgruppe und was auf das Alter der Versicherten entfällt.
Aus einer Auswahl auf den Katalog schließen. Die genannten Spannen gelten für die hier gerechneten Positionen. Über die Spanne im gesamten Bewertungsmaßstab sagen sie nichts.
Rechtsstand und Vorbehalte
Dieser Beitrag hat den Stand vom 7. September 2026. Punktzahlen, Eurobeträge, Leistungslegenden und Kalkulationszeiten sind dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für den Stand 3/2026 entnommen, die Kalkulationszeiten seinem Anhang 3. Der Bewertungsmaßstab wird quartalsweise geändert; für einen späteren Stand ist die Quelle selbst zu prüfen.
Die Werte in Euro je Minute sind Rechnungen dieses Beitrags und stehen so nicht im Bewertungsmaßstab. Die Positionen sind eine Auswahl dieses Beitrags. Eigene Festlegungen sind außerdem die Erhebungsdauer von zwei Wochen, die Schwelle von einem Fünftel, die Normierung des Rechenbeispiels auf 100 Abrechnungen und die dort unterstellte Annahme, dass eingesparte Zeit zum kalkulierten Satz einzusetzen wäre. Ob eine Position innerhalb oder außerhalb der budgetierten Menge vergütet wird und welcher Punktwert regional gilt, richtet sich nach der regionalen Vereinbarung und ist hier nicht abgebildet. Dieser Beitrag ersetzt keine Abrechnungsberatung.
Fazit
Der Bewertungsmaßstab beantwortet die Frage, ob sich eine Leistung lohnt, zur Hälfte selbst: Er nennt für einen Teil seiner Positionen die Minuten, mit denen er kalkuliert hat. In den sechs hier gerechneten pauschalen Positionen ergibt das zwischen 1,61 und 2,75 Euro je Minute, gerechnet von diesem Beitrag.
Die andere Hälfte kann nur die Praxis beantworten. Bei einer pauschalen Position hängt das Honorar an der Position und die Zeit an der eigenen Organisation; wer doppelt so lange braucht wie kalkuliert, arbeitet zum halben Satz, ohne dass es im Umsatz auffällt. Nach der Normierung dieses Beitrags auf 100 Abrechnungen sind drei Minuten Mehrzeit fünf Arztstunden. Bei einer Gesprächsziffer mit Mindestdauer ist es umgekehrt, und deshalb steht die Prüfung der Leistungslegende vor der Rechnung.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung, Einheitlicher Bewertungsmaßstab, Stand 3/2026, samt Anhang 3 zum Zeitaufwand des Vertragsarztes (PDF)
- Bewertungsausschuss, Beschluss zum bundeseinheitlichen Orientierungswert für das Jahr 2026 (PDF)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung, EBM: Aufbau, Punktzahlen und Orientierungswert
- Sozialgesetzbuch V § 87: Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte
- Sozialgesetzbuch V § 106d: Abrechnungsprüfung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen
Häufige Fragen
Wo steht, mit wie vielen Minuten eine Leistung kalkuliert ist?
In Anhang 3 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes, allerdings nur für einen Teil der Positionen. Er bezeichnet die Kalkulationszeit als den im Standardbewertungssystem verwendeten Zeitbedarf für die ärztliche Leistung. Positionen ohne Vorgabe tragen dort das Kürzel KA. Daneben steht eine Prüfzeit, die den Plausibilitätsprüfungen dient.
Sinkt mein Honorar, wenn ich länger brauche als kalkuliert?
Bei pauschal vergüteten Positionen nicht: Das Honorar bleibt gleich, nur der Betrag je Minute sinkt, und zwar im umgekehrten Verhältnis zur Zeit. Die fachinternistische Zusatzpauschale bringt bei 7 Minuten 2,75 Euro je Minute, bei 14 Minuten 1,37 Euro. Beide Werte sind eigene Rechnungen.
Gilt das für Gesprächsziffern genauso?
Nein, und das ist der wichtigste Vorbehalt. Die beiden hier geprüften Gesprächsziffern 03230 und 21220 verlangen nach ihrer Legende mindestens 10 Minuten und sind je vollendete 10 Minuten berechnungsfähig. Dort trägt mehr Zeit mehr Honorar, und weniger als die Mindestdauer ist gar nicht berechnungsfähig.
Wie finde ich heraus, ob meine Ziffern eine Kalkulationszeit haben?
Über Anhang 3 des Bewertungsmaßstabes. Dort stehen die Positionen mit ihrer Kalkulationszeit in Minuten, und wo der Bewertungsausschuss keine vorgegeben hat, steht das Kürzel KA. Für solche Positionen lässt sich kein Betrag je Minute ableiten, auch nicht über die Prüfzeit.
Welche Zahl muss ich in meiner Praxis dafür erheben?
Die tatsächlich aufgewendete Arztzeit für die pauschalen Positionen, die Sie häufig abrechnen. Die Häufigkeit je Position steht in Ihrem Honorarbescheid und in der Leistungsstatistik Ihres Praxisverwaltungssystems, die Zeit dagegen nicht. Sie ist deshalb einmalig zu erheben, nach Setzung dieses Beitrags über zwei Wochen je Position.
Ist eine Position mit wenig Euro je Minute automatisch schlecht?
Nein, und daraus folgt kein Verzicht. Manche Positionen sind Voraussetzung für andere, manche gehören zum Versorgungsauftrag. Die Zahl sagt, wo die Zeit knapp wird, nicht was zu unterlassen ist. Entscheidbar wird sie erst im Vergleich mit der eigenen tatsächlichen Zeit.
Gilt der gerechnete Eurobetrag auch in meinem KV-Bezirk?
Nicht unbedingt. Die Beträge im Bewertungsmaßstab sind mit dem bundeseinheitlichen Orientierungswert von 12,7404 Cent für 2026 gerechnet. Der regional gültige Punktwert kann abweichen, und ob eine Position innerhalb oder außerhalb der budgetierten Menge vergütet wird, entscheidet die regionale Vereinbarung. Beides verschiebt den Betrag je Minute entsprechend, ohne dass die Kalkulationszeit sich ändert.

Als sein Vater 2014 ein chirurgisches MVZ gründete, übernahm Kolja Schmid die betriebswirtschaftliche Steuerung. Über sieben Jahre trug er Kontobewegungen, Personalkosten und Abrechnungen in Tabellen zusammen, immer im Nachhinein. MediPulse ist die Antwort auf diese Jahre: das Werkzeug, das er damals gebraucht hätte. Zuvor beriet er bei McKinsey zu digitalen Geschäftsmodellen. Bei MediPulse verantwortet er das Produkt.