Privateinnahmen der Arztpraxis: 16 Prozent im Schnitt
Die privaten Einnahmen je Inhaber:in stiegen im letzten Berichtsjahr um 6,7 Prozent, die GKV-Einnahmen fielen um 4,4 Prozent. Was ein Prozentpunkt bringt.

Die Einnahmen einer Praxis erscheinen als eine Zahl. Interessant ist ihre Zusammensetzung, denn die hat sich im letzten berichteten Jahr in eine Richtung bewegt, die für die Planung zählt: Die Gesamteinnahmen je Inhaber:in sind gesunken, und ausgerechnet der kleinere der beiden großen Blöcke ist gewachsen.
Dieser Beitrag ordnet ein, was die privatärztliche Liquidation wirtschaftlich beiträgt, was ein Prozentpunkt mehr einbringt, welche Informationspflicht greift, wenn die Kostenübernahme nicht gesichert ist, und warum der Anteil in den eigenen Systemen selten sichtbar ist.
Das Wichtigste in Kürze
- 16,1 Prozent der Einnahmen je Inhaber:in kamen 2023 aus privater Liquidation, also 57.900 Euro von 360.300 Euro. Darin steckt auch die Regelbehandlung privat Versicherter.
- Die privaten Einnahmen stiegen um 6,7 Prozent, während die Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung um 4,4 Prozent fielen.
- Wächst die private Seite um einen Prozentpunkt, während die übrigen Einnahmenarten gleich bleiben, sind das rund 4.500 Euro mehr im Jahr je Inhaber:in. Ein Prozentpunkt der Gesamteinnahmen als reiner Maßstab entspricht rund 3.600 Euro.
- Vor der Behandlung gilt eine Informationspflicht in Textform über die voraussichtlichen Kosten, wenn die Kostenübernahme nicht gesichert ist (§ 630c Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
- Der Anteil ist keine Kennzahl, solange beide Abrechnungswege getrennt laufen: Privatrechnungen entstehen auf einem eigenen Weg außerhalb des Systems, in dem die Kassenabrechnung vorbereitet wird.
- Umsatz ist nicht Ertrag. Maßgeblich ist der Ertrag je Zeiteinheit im Vergleich zur Alternative, nicht der Einzelpreis.
Woher die Einnahmen einer Praxis kommen
Von 360.300 Euro Einnahmen je Inhaber:in kamen 2023 79,1 Prozent aus der gesetzlichen Krankenversicherung und 16,1 Prozent aus privater Liquidation. Das Zi-Praxis-Panel weist sie nach Art aus, und die vier Arten summieren sich exakt auf die ausgewiesene Gesamtsumme.
Eine Abgrenzung gehört vorweg: Die Kategorie „Privat“ umfasst die gesamte privatärztliche Liquidation, also auch die Regelbehandlung privat Versicherter. Selbstzahlerleistungen sind darin ein Teil, den der Bericht nicht gesondert ausweist. Wer wissen will, was allein sie beitragen, muss das in der eigenen Praxis messen.
| Nr. | Einnahmenart | Je Inhaber:in | Anteil | Gegenüber dem Vorjahr |
|---|---|---|---|---|
| 1. | Gesetzliche Krankenversicherung | 285.100 € | 79,1 % | −4,4 % |
| 2. | Privat | 57.900 € | 16,1 % | +6,7 % |
| 3. | Sonstige | 14.700 € | 4,1 % | −2,7 % |
| 4. | Berufsgenossenschaft und Unfall | 2.600 € | 0,7 % | +7,5 % |
Zwei Dinge daran sind für die Steuerung wichtiger als die Höhe.
Erstens die Richtung. Die Gesamteinnahmen je Inhaber:in gingen gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Prozent zurück. Der Rückgang kam aus dem größten Block, während der private Anteil zulegte. Wer nur die Gesamtsumme betrachtet, sieht einen Rückgang und übersieht, dass zwei Teile in verschiedene Richtungen laufen.
Zweitens die Mechanik hinter dem Anteil. Ein steigender Privatanteil bedeutet nicht zwingend mehr private Leistung. Er steigt auch dann, wenn die private Seite gleich bleibt und die übrigen Einnahmenarten schrumpfen. Für die eigene Praxis heißt das: Der Anteil allein ist kein Erfolgsmaß, sondern erst zusammen mit dem absoluten Betrag aussagekräftig.
Was ein Prozentpunkt Privatanteil einbringt
Wächst die private Seite um einen Prozentpunkt, während die übrigen Einnahmenarten gleich bleiben, sind das rund 4.500 Euro mehr im Jahr je Inhaber:in. Als reiner Maßstab entspricht ein Prozentpunkt der Gesamteinnahmen von 360.300 Euro rund 3.600 Euro. Zwei Lesarten sind also zu trennen. Verschiebt sich nur die Zusammensetzung, weil die Kassenseite schrumpft, ändert sich an der Summe nichts. Nur die zweite Lesart bringt Geld.
Ein Prozentpunkt kann dabei aus zwei Quellen kommen: aus mehr Selbstzahlerleistung oder aus mehr privat abgerechneter Regelbehandlung. Nur der erste Weg lässt sich über Leistungsgruppen steuern, und nur für ihn gilt die Rechnung im nächsten Absatz.
Diese rund 4.500 Euro sind außerdem eine Einnahmengröße und kein Ergebnis. Was davon übrig bleibt, entscheidet sich an zwei Stellen: am Sachaufwand der Leistung und an der Behandlerzeit, die sie bindet. Eine Leistung mit hohem Einzelpreis, die eine halbe Stunde kostet, kann schlechter abschneiden als eine günstigere, die in fünf Minuten erbracht ist.
Die richtige Rechengröße ist deshalb nicht der Preis, sondern der Ertrag je Zeiteinheit, und die richtige Vergleichsgröße ist die Alternative. Was eine Leistungsgruppe im Jahr an Umsatz trägt, rechnet der IGeL-Umsatz-Rechner durch. Die Frage dahinter lautet: Was wäre in derselben Zeit sonst erbracht worden? Wie hoch der Honorarumsatz auf der Kassenseite im Mittel liegt, zeigt der Beitrag zur Abrechnungsanalyse; erst gegen diesen Wert wird eine private Leistung wirtschaftlich beurteilbar.
Die Informationspflicht ohne gesicherte Kostenübernahme
Bevor eine Leistung erbracht wird, deren Kosten nicht gesichert übernommen werden, steht eine Informationspflicht, und sie ist formgebunden. § 630c Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmt: „Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren.“
Drei Merkmale dieser Vorschrift sind praktisch relevant. Erstens greift sie nicht erst bei Sicherheit, sondern schon bei hinreichenden Anhaltspunkten. Zweitens verlangt sie Textform, also nicht das mündliche Gespräch am Behandlungsstuhl. Drittens verlangt sie die Information vor Beginn, nicht bei der Rechnungsstellung.
Der Satz danach lautet: „Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt.“ Das ist der Hinweis darauf, dass diese Norm eine Untergrenze setzt und nicht die ganze Regelung ist. Was zusätzlich zu beachten ist, gehört in die berufsrechtliche und vertragsärztliche Beratung und nicht in einen wirtschaftlichen Beitrag.
Wirtschaftlich betrachtet ist diese Pflicht kein Hindernis, sondern eine Terminfrage: Die wirtschaftliche Information gehört in den Ablauf vor dem Termin und nicht in den Termin selbst, weil sie sonst Behandlerzeit kostet und damit genau die Größe verschlechtert, um die es bei der Leistung geht.
Warum der Anteil im eigenen System selten steht
Die Kassenseite und die private Seite entstehen an verschiedenen Orten, und keines der beiden Systeme kennt das andere. Im Praxisverwaltungssystem wird die Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung vorbereitet, dort liegen die Ziffern der gesetzlich Versicherten. Private Rechnungen entstehen auf einem eigenen Weg, je nach Praxis über eine Verrechnungsstelle, mit eigener Nummerierung und eigenem Zahlungslauf. Welche Quellen ein Zahlenbild überhaupt zusammenführen muss, beschreibt der Beitrag zum Praxis-Dashboard.
Die Folge ist eine Lücke, die keinem Fehler entspringt: Beide Seiten sind vollständig, und keine der beiden kennt die andere. Wer den Privatanteil wissen will, muss zwei Datenbestände zusammenführen, und ohne diese Zusammenführung bleibt der Anteil geschätzt. Welche Auswertungen das Praxisverwaltungssystem hergibt und wo seine Grenze liegt, ist im Beitrag zur Auswertung im Praxisverwaltungssystem beschrieben.
Dazu kommt ein Zeitunterschied. Eine private Rechnung folgt ihrer Zahlungsfrist, die Kassenseite dem Quartal; was dieser Unterschied für die Anlaufphase einer Praxis bedeutet, führt der Liquiditätsplan der Praxisgründung aus. Beide Seiten in einem Monatsvergleich nebeneinanderzustellen führt deshalb nur dann zu einer richtigen Aussage, wenn der jeweilige Bezugszeitraum mitgeführt wird.
Häufige Fehler
- Den Anteil für ein Erfolgsmaß halten. Er steigt auch, wenn die übrigen Einnahmenarten schrumpfen und privat alles gleich bleibt.
- Den Einzelpreis mit dem Ertrag verwechseln. Sachkosten und gebundene Behandlerzeit entscheiden, was übrig bleibt.
- Die Information erst mit der Rechnung geben. Die Pflicht greift vor Beginn der Behandlung und in Textform.
- Beide Abrechnungswege ohne Bezugszeitraum vergleichen. Die private Seite folgt der Rechnung, die Kassenseite dem Quartal.
- Aus einem Mittelwert ein Ziel machen. 16,1 Prozent sind ein Durchschnitt über sehr verschiedene Fachgebiete und keine Vorgabe.
Welche Zahl über eine Leistung entscheidet
Für die Steuerung zählt nicht der Anteil, sondern der Ertrag je Zeiteinheit hinter dem Prozentpunkt. Drei Schritte führen dahin:
- Den eigenen Anteil messen, absolut und relativ. Nur beide zusammen zeigen eine Richtung, weil der Anteil auch steigt, wenn die übrigen Einnahmenarten schrumpfen.
- Den Ertrag je Zeiteinheit je Leistungsgruppe ermitteln, nicht den Umsatz. Ein Beispiel mit angenommenen Werten: Eine Leistung für 80 Euro, die 20 Minuten bindet, ergibt 240 Euro je Behandlerstunde. Eine Leistung für 25 Euro in fünf Minuten ergibt 300 Euro. Die günstigere trägt mehr, und am Einzelpreis ist das nicht zu erkennen.
- Erst danach entscheiden, ob eine Leistung ausgebaut oder eingestellt wird.
Die Rechnung ist nicht das Problem, sondern dass beide Abrechnungswege in einer Ansicht landen müssen. Für die Kassenseite und den Vergleich hilft der Finanzmanager von MediPulse: Er stellt die Einnahmen im Quartalsvergleich dar und setzt den anonymisierten Schnitt der eigenen Fachgruppe daneben. Die private Seite erscheint dort als Zahlungseingang über das Konto, nicht aber nach Leistungsgruppen aufgeschlüsselt; diese Zuordnung entsteht außerhalb der angebundenen Systeme.
Rechtsstand und Vorbehalte
Die genannten Werte sind gewichtete Mittelwerte einer Erhebung und beschreiben keine einzelne Praxis. Der Privatanteil hängt stark am Fachgebiet und am Standort; ein Mittelwert taugt daher zur Einordnung und nicht als Ziel. Die rund 3.600 und die rund 4.500 Euro je Prozentpunkt sind daraus abgeleitete eigene Rechnungen. Der Wortlaut des § 630c ist in der geltenden Fassung (Stand: August 2026) bei gesetze-im-internet.de gelesen. Der Beitrag nennt keine Preise für konkrete Leistungen und keine Empfehlungen dazu; die Beträge im Rechenbeispiel sind angenommen. Die Angaben sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechts-, Berufsrechts- oder Steuerberatung; für den Einzelfall gehört der Sachverhalt in eine entsprechende Beratung.
Fazit
Die privatärztliche Liquidation ist mit 16,1 Prozent der Einnahmen je Inhaber:in kein Randgeschäft, und sie war im letzten berichteten Jahr der Block, der zulegte, während der größere schrumpfte. Ein Prozentpunkt der Gesamteinnahmen ist rund 3.600 Euro; wächst die private Seite zusätzlich, sind es rund 4.500 Euro im Jahr.
Wer daraus eine Entscheidung ableiten will, braucht zwei Dinge, die keine der beiden Abrechnungswelten allein liefert: den eigenen Anteil, absolut und relativ, und den Ertrag je Zeiteinheit je Leistungsgruppe. Die Pflicht zur Information in Textform vor Behandlungsbeginn gehört dabei in den Ablauf vor dem Termin, weil sie sonst genau die Zeit kostet, um die es geht.
Quellen
Häufige Fragen
Wie viel tragen private Einnahmen zu den Praxiseinnahmen bei?
Im Berichtsjahr 2023 kamen 16,1 Prozent der Einnahmen je Inhaber:in aus privater Liquidation, das sind 57.900 Euro von 360.300 Euro. Darin steckt auch die Regelbehandlung privat Versicherter; Selbstzahlerleistungen weist der Bericht nicht gesondert aus. Der Anteil schwankt stark nach Fachgebiet.
Warum ist der Privatanteil gestiegen, obwohl die Einnahmen fielen?
Weil beide Blöcke in verschiedene Richtungen liefen. Die Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung fielen um 4,4 Prozent, die privaten stiegen um 6,7 Prozent. Der Anteil wächst damit auch ohne mehr Leistung, allein weil der größere Block schrumpft. Für sich genommen sagt ein steigender Anteil deshalb nichts über den Erfolg.
Was ist ein Prozentpunkt Privatanteil wert?
Rund 4.500 Euro mehr im Jahr je Inhaber:in, wenn die private Seite zusätzlich wächst und die übrigen Einnahmenarten gleich bleiben. Verschiebt sich nur die Zusammensetzung, bringt der Prozentpunkt nichts. Als reiner Maßstab entspricht ein Prozentpunkt der Gesamteinnahmen rund 3.600 Euro. Beides ist Einnahme und kein Ergebnis.
Was muss ich Patienten mitteilen, wenn die Kostenübernahme nicht gesichert ist?
Ist die vollständige Kostenübernahme durch einen Dritten nicht gesichert, muss der Behandelnde vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Die Pflicht greift schon bei hinreichenden Anhaltspunkten, nicht erst bei Sicherheit, und weitergehende Formanforderungen bleiben unberührt.
Warum sieht man den Privatanteil im Praxisverwaltungssystem nicht?
Weil dort die Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung vorbereitet wird. Private Rechnungen laufen auf einem eigenen Weg, je nach Praxis in Eigenregie oder über eine Verrechnungsstelle, mit eigener Nummerierung und eigenem Zahlungslauf. Ohne Zusammenführung beider Seiten bleibt der Anteil eine Schätzung statt einer Kennzahl.
Lohnt sich eine Selbstzahlerleistung immer, wenn sie Umsatz bringt?
Nein. Entscheidend ist der Ertrag je Zeiteinheit im Vergleich zur Alternative. Eine Leistung mit hohem Einzelpreis, die viel Behandlerzeit und Material bindet, kann schlechter abschneiden als eine günstigere, die schnell geht. Ohne diese Rechnung ist der Umsatz nur eine Menge und kein Argument.

Als sein Vater 2014 ein chirurgisches MVZ gründete, übernahm Kolja Schmid die betriebswirtschaftliche Steuerung. Über sieben Jahre trug er Kontobewegungen, Personalkosten und Abrechnungen in Tabellen zusammen, immer im Nachhinein. MediPulse ist die Antwort auf diese Jahre: das Werkzeug, das er damals gebraucht hätte. Zuvor beriet er bei McKinsey zu digitalen Geschäftsmodellen. Bei MediPulse verantwortet er das Produkt.