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Businessplan für die Praxisgründung: was die Bank rechnet

Von 232.000 Euro Reinertrag einer Arztpraxis tragen 63.800 Euro den Kredit. Was der Businessplan einer Praxisgründung dazwischen abziehen muss, Zeile für Zeile.

Alexander Baule
Co-Founder ·
Vom Reinertrag zum Kapitaldienst
Einzelpraxis im Median 2024, Beispielrechnung
Reinertrag
Vorsorge, KV
Steuern
Privat
Kapitaldienst

Ein Businessplan für eine Praxisgründung scheitert selten am Umsatz. Er scheitert an einer Zeile, die in den meisten Plänen gar nicht vorkommt. Die Bank will nicht wissen, was die Praxis verdient, sondern was davon nach Vorsorge, Steuern und Ihrer eigenen Lebenshaltung noch da ist, um Zins und Tilgung zu tragen. Zwischen diesen beiden Zahlen liegt in der Regel ein Faktor, nicht eine Rundungsdifferenz.

Dieser Beitrag rechnet diesen Abstand durch: warum der Reinertrag nicht Ihr Einkommen ist, welche vier Blöcke davon abgehen, wie die Bank daraus die Kapitaldienstfähigkeit bildet und woran diese Rechnung in Gründungsplänen regelmäßig scheitert. Er vertieft die Finanzierungsseite aus dem Leitfaden zur Praxisgründung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die entscheidende Zahl im Businessplan ist nicht der Gewinn, sondern der Betrag, der für Zins und Tilgung übrig bleibt.
  • Der Reinertrag ist nicht das Arzteinkommen. Vorsorgeaufwendungen der Inhaber:innen sind darin nicht abgezogen, Einkommensteuer und Lebenshaltung ebenfalls nicht.
  • Im Beispiel dieses Beitrags bleiben von 232.000 Euro Reinertrag rund 63.800 Euro für den Kapitaldienst.
  • Gemessen am Reinertrag sähe die Finanzierung nach knapp achtfacher Deckung aus. Tatsächlich sind es rund 2,2.
  • Der größte Hebel liegt nicht im Umsatz, sondern in Laufzeit, tilgungsfreier Zeit und privater Entnahme.

Warum der Reinertrag nicht Ihr Einkommen ist

Die meisten Gründungspläne beginnen mit einer Benchmark, und meist ist es der Reinertrag. Für 2024 weist das Statistische Bundesamt je Arztpraxis 854.000 Euro Einnahmen und 516.000 Euro Aufwendungen aus. Der Reinertrag lag im Mittel bei 338.000 Euro und im Median bei 232.000 Euro (Statistisches Bundesamt, 2026).

Die Versuchung ist groß, mit dieser Zahl weiterzurechnen. Das Statistische Bundesamt widerspricht dem aber selbst. Der Reinertrag ist dort das Ergebnis des Geschäftsjahres der gesamten Praxis, und ausdrücklich nicht abgezogen sind die Aufwendungen für eine Praxisübernahme sowie die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber. Es ist also eine betriebliche Größe, keine persönliche.

Zwei Bezugsgrößen kommen dazu, und beide verschieben das Ergebnis nach unten:

  • Die Werte gelten je Praxis, nicht je Inhaber:in. In einer Berufsausübungsgemeinschaft teilt sich der Reinertrag auf mehrere Personen auf. Für eine Einzelpraxis fallen beide Größen zusammen, für alle anderen nicht.
  • Der Median liegt über 100.000 Euro unter dem Mittelwert. Wenige große Praxen ziehen den Durchschnitt nach oben. Beide Werte fassen außerdem alle Fachgruppen zusammen, und zwischen einer Hausarztpraxis und der Gerätemedizin liegt ein Vielfaches. Wer sich am Mittelwert orientiert, plant mit einer Praxis, die es in dieser Form meist nicht gibt. Warum das für jede Kennzahl gilt, führt der Beitrag zu den wichtigsten Praxiskennzahlen aus.

Für die Beispielrechnung dieses Beitrags gilt deshalb: eine Einzelpraxis, getragen von einer Person, Reinertrag auf dem Median von 232.000 Euro.

Die vier Blöcke zwischen Ergebnis und Kapitaldienst

Vom Reinertrag bis zu dem Betrag, aus dem Zins und Tilgung kommen, liegen vier Abzüge. Drei davon sind der Höhe nach kaum verhandelbar, der vierte ist Ihr eigentlicher Hebel.

Position Betrag Grundlage
Reinertrag der Praxis 232.000 € Median 2024, Statistisches Bundesamt
Beitrag zum Versorgungswerk 18.860 € Höchstbeitrag, 18,6 % auf 101.400 €
Kranken- und Pflegeversicherung 12.000 € Annahme dieses Beispiels
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 77.376 € § 32a Absatz 1 Nummer 4 EStG, § 4 SolZG 1995
Private Lebenshaltung 60.000 € Annahme, 5.000 € im Monat
Verfügbar für den Kapitaldienst 63.764 € Rechenergebnis

Zu den einzelnen Zeilen:

Das Versorgungswerk ist der Block, der am häufigsten fehlt, weil er im Angestelltenverhältnis zur Hälfte vom Arbeitgeber kam. Viele Ärzteversorgungen orientieren ihren Höchstbeitrag am Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro im Jahr (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2025) und einem Satz von 18,6 Prozent sind das 18.860 Euro, ab der Niederlassung vollständig aus eigener Tasche. Die Satzung Ihres Versorgungswerks kann davon abweichen, gerade in den ersten Berufsjahren.

Kranken- und Pflegeversicherung sind hier mit 12.000 Euro angesetzt, und das ist eine Annahme dieses Beispiels. Der tatsächliche Betrag hängt an Tarif, Alter und Vorerkrankungen und streut stark. Setzen Sie Ihre eigene Beitragsrechnung ein, nicht diesen Wert.

Die Einkommensteuer bemisst sich am zu versteuernden Einkommen, nicht am Reinertrag. Weil Altersvorsorgebeiträge und Basisabsicherung abziehbar sind, verbleiben im Beispiel 201.140 Euro. Darauf ergibt der Tarif 73.343 Euro Einkommensteuer, dazu 4.033 Euro Solidaritätszuschlag. Warum diese Summe in den Anlaufjahren zeitversetzt und dann doppelt auftritt, rechnet der Beitrag zur Steuerrücklage in der Arztpraxis durch.

Die private Lebenshaltung ist die einzige Zeile, die Sie selbst bestimmen, und deshalb die wirksamste. 5.000 Euro im Monat sind hier angenommen, dieselbe Größe, mit der der Leitfaden den Kapitalbedarf aufstellt. Jeder Euro weniger erhöht den Kapitaldienst, den die Praxis trägt, um genau diesen Euro.

Kapitaldienstfähigkeit: die Rechnung der Bank

Jetzt lässt sich die Frage beantworten, die im Kreditgespräch tatsächlich gestellt wird. Der Leitfaden zur Praxisgründung stellt für die Beispielgründung einen betrieblichen Kapitalbedarf von 268.200 Euro auf, davon 198.200 Euro Investitionsvolumen samt Nebenkosten und 70.000 Euro Betriebsmittel für die Anlaufzeit.

Diese beiden Teile belasten unterschiedlich. Der Investitionskredit wird getilgt, die Betriebsmittellinie trägt zunächst nur Zinsen. Bei zehn Jahren Laufzeit und einem angenommenen Zinssatz von 5 Prozent kostet der Investitionskredit über 198.200 Euro rund 25.700 Euro im Jahr, also etwa 2.140 Euro im Monat. Auf die Linie über 70.000 Euro kommen zum selben Satz 3.500 Euro Zinsen. Beide Zinssätze sind Annahmen dieses Beispiels und gehören zu den ersten Fragen an die Bank; die Betriebsmittellinie ist in der Regel teurer als der Investitionskredit, der reale Betrag liegt also eher darüber.

Damit stehen zwei Zahlen nebeneinander:

  • Verfügbar für den Kapitaldienst: 63.764 Euro
  • Kapitaldienst aus Investitionskredit und Linie: rund 29.200 Euro

Die Deckung liegt damit bei etwa 2,2. Hätte man sie am Reinertrag gemessen, wären es 232.000 zu 29.200 Euro und damit knapp das Achtfache. Beide Rechnungen benutzen dieselben Ausgangsdaten. Nur eine davon beschreibt, was am Monatsende wirklich zur Verfügung steht, und der Abstand zwischen Faktor acht und Faktor zwei ist der Grund, warum Gründungspläne im Kreditgespräch auseinanderfallen, obwohl darin nichts falsch gerechnet ist. Die Zahlen stimmen, die Bezugsgröße nicht.

Wo die Bank günstiger rechnet

An einer Stelle fällt das Ergebnis besser aus als in der Tabelle oben. Im Reinertrag sind die Abschreibungen auf Einrichtung, Geräte und IT abgezogen, obwohl sie kein Geld vom Konto nehmen. Eine Kapitaldienstfähigkeitsrechnung rechnet sie deshalb wieder hinzu, denn der Tilgungsanteil kommt genau aus diesem Betrag. Die Aufwendungen für die Übernahme selbst stecken nach der Definition des Statistischen Bundesamts ohnehin nicht im Reinertrag, was das konservative Ende zusätzlich stützt. Setzen Sie die Abschreibung Ihres eigenen Investitionsplans ein; 2,2 ist damit die Untergrenze, nicht das Ergebnis.

Wann eine Deckung eng wird

Einen allgemein veröffentlichten Mindestwert gibt es nicht, die Anforderungen unterscheiden sich je Kreditinstitut und Fachgruppe. Zwei Anhaltspunkte tragen trotzdem: Unter dem Faktor 1 geht die Rechnung strukturell nicht auf, weil der Kapitaldienst dann mehr verlangt, als überhaupt verfügbar ist. Und oberhalb davon braucht es Abstand statt Punktlandung, weil zwei Größen regelmäßig gegen den Plan laufen, nämlich ein höherer Zinssatz bei der Prolongation und eine Fallzahl, die langsamer wächst als angenommen.

Die drei verhandelbaren Größen

Drei Größen verändern das Ergebnis erheblich, und alle drei lassen sich verhandeln:

  • Die Laufzeit. Sie folgt der Nutzungsdauer des Finanzierten, nicht der Wunschrate. Eine längere Laufzeit senkt die Jahresbelastung und erhöht die Zinssumme.
  • Die tilgungsfreie Anfangszeit. In ihr fließen nur Zinsen: beim Investitionskredit 9.910 statt 25.700 Euro im Jahr, der gesamte Kapitaldienst sinkt damit von 29.200 auf rund 13.400 Euro. Diese Entlastung von rund 15.800 Euro fällt genau in die Monate, in denen noch kein vollständiges Quartalshonorar eingegangen ist.
  • Die private Entnahme. Sie ist die größte beeinflussbare Position der ganzen Rechnung und wirkt Euro für Euro.

Was die Bank am Businessplan prüft

Die Kapitaldienstfähigkeit ruht auf der Rentabilitätsvorschau, und die steht oder fällt mit ihren Annahmen. Welche vier Größen sie tragen, führt der Leitfaden im Abschnitt zu den Bankunterlagen auf. Hier geht es um die Frage danach: Woran erkennt eine Bank, dass eine Vorschau nicht trägt?

Drei Prüfungen macht praktisch jede Bank, und alle drei lassen sich vorher selbst machen:

  1. Die Fallzahl gegen den Patientenstamm rechnen. Eine Übernahme startet mit dem Stamm der Vorgängerpraxis, eine Neugründung bei null. Eine Vorschau, die im ersten Jahr die Fallzahl einer etablierten Praxis erreicht, unterstellt einen Zulauf, für den es keinen Grund gibt.
  2. Die Kostenquoten gegen die Fachgruppe stellen. Der Personalblock dominiert die Kostenseite fast jeder Praxis. Eine Vorschau mit auffällig niedriger Personalquote beschreibt entweder eine besonders schlanke Organisation oder eine Lücke im Plan, und die Bank fragt, welche von beiden.
  3. Das Ergebnis auf den privaten Bedarf beziehen. Genau die Rechnung dieses Beitrags. Fehlt sie, macht die Bank sie selbst, und dann bestimmt deren Annahme über Ihre Lebenshaltung das Ergebnis.

Ob Ihre Annahmen in der Größenordnung vergleichbarer Praxen liegen, zeigt der Praxis-Benchmark; den Personalblock stellt der Rechner zur Personalkostenquote gegen den geplanten Umsatz.

Häufige Fehler im Businessplan

In den Finanzierungsanfragen, die wir sehen, tauchen diese Muster regelmäßig auf, und jedes davon kostet Verhandlungsposition:

  • Den Kapitaldienst am Praxisergebnis messen. Zwischen Ergebnis und verfügbarem Betrag liegen im Beispiel oben rund 168.000 Euro.
  • Die private Lebenshaltung weglassen. Sie ist keine Betriebsausgabe, entscheidet aber über die Tragfähigkeit der ganzen Finanzierung.
  • Das Versorgungswerk vergessen. Der Arbeitgeberanteil entfällt mit der Niederlassung, der Beitrag bleibt.
  • Den Mittelwert als Benchmark nehmen. Der Median liegt über 100.000 Euro darunter.
  • Die Rate zum Ausgangspunkt der Laufzeit machen. Die Laufzeit folgt der Nutzungsdauer, nicht umgekehrt.
  • Die Betriebsmittellinie in die Tilgungsrechnung mischen. Sie trägt zunächst Zinsen und dient einem anderen Zweck als der Investitionskredit.
  • Mit dem unversteuerten ersten Jahr kalkulieren. Im zweiten Jahr treffen Abschlusszahlung und Vorauszahlung zusammen.

Von der Planung zur laufenden Steuerung

Ein Businessplan ist am Tag der Unterschrift fertig und ab dem zweiten Quartal überholt. Was danach über die Finanzierung entscheidet, ist nicht der Plan, sondern der Abgleich: Trägt das Ergebnis den Kapitaldienst noch, nachdem Vorsorge und Steuern bezahlt sind? Diese Frage beantwortet kein Kontostand, weil dort betriebliche und private Abflüsse vermischt ankommen.

Den Aufbau des Fehlbetrags in den Anlaufmonaten zeigt der Liquiditätsplan der Praxisgründung Monat für Monat. Was das Konto einer Praxis auch nach der Gründung dauerhaft bindet, steht im Beitrag zur Liquidität in der Arztpraxis. Wie aus dem Abgleich eine monatliche Routine wird, beschreibt der Leitfaden zum Praxiscontrolling; warum die BWA dafür allein nicht genügt, zeigt ein eigener Beitrag. Genau an dieser Stelle setzt der Finanzmanager von MediPulse an: Er stellt die Planzahlen des Businessplans den tatsächlichen Honorar-, Bank- und Buchhaltungsdaten gegenüber, sodass eine Abweichung auffällt, bevor sie im Jahresgespräch mit der Bank auffällt.

Rechtsstand: 1. Januar 2026. Beitragsbemessungsgrenzen, Steuertarif und die Satzungen der Versorgungswerke ändern sich laufend; Zinssätze und Beleihungsgrundsätze unterscheiden sich von Kreditinstitut zu Kreditinstitut. Die Angaben in diesem Beitrag sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung.

Fazit

Ein Businessplan überzeugt eine Bank nicht mit einem guten Ergebnis, sondern mit einer belastbaren Kette von diesem Ergebnis bis zur Kreditrate. Vier Blöcke liegen dazwischen: Vorsorge, Krankenversicherung, Einkommensteuer und Ihre Lebenshaltung. Im Beispiel dieses Beitrags schrumpfen 232.000 Euro Reinertrag dadurch auf 63.764 Euro, aus denen der Kapitaldienst kommen muss. Wer diese Rechnung selbst aufstellt, geht mit der Zahl ins Gespräch, die die Bank ohnehin bilden wird, und verhandelt anschließend über die drei Größen, die tatsächlich beweglich sind: Laufzeit, tilgungsfreie Zeit und private Entnahme.

Quellen

Häufige Fragen

Was gehört in den Businessplan einer Praxisgründung?

Vier Bestandteile verlangt praktisch jede Bank: die Aufstellung des Kapitalbedarfs, eine Ertragsprognose für die ersten drei Jahre, einen Zahlungsplan im Monatsraster und Ihre persönliche Vermögensübersicht. Entscheidend ist aber nicht die Vollständigkeit der Mappe, sondern eine einzige Größe darin: Wie viel bleibt vom Ergebnis übrig, nachdem Vorsorge, Einkommensteuer und Ihre private Lebenshaltung bezahlt sind? Dieser Betrag trägt den Kredit, nicht der Gewinn der Praxis.

Was ist Kapitaldienstfähigkeit?

Die Fähigkeit, Zins und Tilgung dauerhaft aus dem laufenden Geschäft zu zahlen. Die Bank rechnet dafür nicht mit dem Praxisergebnis, sondern zieht davon ab, was Ihnen ohnehin entzogen ist: Beiträge zu Versorgungswerk und Krankenversicherung, Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag sowie die Lebenshaltung Ihres Haushalts. Was danach bleibt, ist der Betrag, aus dem der Kapitaldienst kommen muss.

Ist der Reinertrag einer Arztpraxis mein Einkommen?

Nein, und das Statistische Bundesamt sagt es selbst. Der Reinertrag ist das Ergebnis des Geschäftsjahres der gesamten Praxis. Nicht abgezogen sind darin die Aufwendungen für eine Praxisübernahme sowie die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber. Einkommensteuer und private Lebenshaltung kommen ebenfalls noch herunter.

Mit welchem Reinertrag kann ich in der Planung rechnen?

Für 2024 weist das Statistische Bundesamt je Arztpraxis 854.000 Euro Einnahmen, 516.000 Euro Aufwendungen und einen Reinertrag von 338.000 Euro im Mittel aus, im Median aber 232.000 Euro (Statistisches Bundesamt, 2026). Nehmen Sie den Median, nicht den Mittelwert: Große Praxen ziehen den Durchschnitt nach oben. Beachten Sie außerdem die Bezugsgröße, denn die Werte gelten je Praxis. In einer Gemeinschaftspraxis teilt sich der Betrag auf mehrere Inhaber:innen auf.

Wie viel Kapitaldienst verträgt eine Praxisgründung?

Das hängt weniger am Umsatz als an Ihrer privaten Kostenseite. In der Beispielrechnung dieses Beitrags bleiben von 232.000 Euro Reinertrag rund 63.800 Euro für den Kapitaldienst, während Investitionskredit und Betriebsmittellinie zusammen rund 29.200 Euro im Jahr kosten. Gemessen am Reinertrag sähe das nach knapp achtfacher Deckung aus, tatsächlich sind es rund 2,2. Weil die Bank die Abschreibungen als nicht zahlungswirksamen Aufwand wieder hinzurechnet, liegt Ihr tatsächlicher Wert etwas höher.

Warum lehnen Banken Finanzierungen für Praxen ab?

Nach unserer Erfahrung selten wegen eines zu hohen Kaufpreises und fast immer wegen einer Rechnung, die nicht aufgeht. Die häufigsten Muster: Der Kapitaldienst wird am Praxisergebnis statt am verfügbaren Betrag gemessen, die private Lebenshaltung fehlt ganz, oder die Fallzahl der Rentabilitätsvorschau wächst schneller, als es der Patientenstamm zulässt. Alle drei fallen im Gespräch auf.

Sollte die Tilgung niedrig oder die Laufzeit kurz sein?

Die Laufzeit folgt der Nutzungsdauer des Finanzierten, nicht der gewünschten Rate. Für Geräte ist die verbleibende Nutzungsdauer maßgeblich, für den immateriellen Praxiswert ein längerer Horizont. Eine künstlich lange Laufzeit senkt die Rate, verteuert die Finanzierung aber und lässt Sie noch tilgen, wenn das Gerät längst ersetzt ist. Umgekehrt gefährdet eine zu kurze Laufzeit die Kapitaldienstfähigkeit in genau den Jahren, in denen die Praxis anläuft.

Was unterschätzen Gründungspläne am häufigsten?

Die eigene Steuerlast im zweiten und dritten Jahr. Solange keine Veranlagung vorliegt, hat das Finanzamt keine Grundlage für Vorauszahlungen, und der Gewinn bleibt zunächst unversteuert liegen, was ihn verfügbar aussehen lässt. Mit dem ersten Steuerbescheid treffen Abschlusszahlung und neu festgesetzte Vorauszahlung zusammen, und beide konkurrieren mit dem Kapitaldienst.

Alexander Baule
Über den Autor
Alexander Baule · Co-Founder

In mehreren schnell wachsenden Start-ups und als Projektleiter bei McKinsey hat Alexander Baule immer wieder dasselbe gesehen: Daten liegen in getrennten Silos, und Entscheidungen warten, bis jemand die Zahlen zusammenträgt. In Praxen ist es genauso, nur hat dort niemand ein Controlling-Team dafür. Bei MediPulse verantwortet er den Vertrieb und bringt aus jedem Gespräch Anforderungen ins Produkt.

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