HZV-Abrechnung: Pauschalen, Abrechnungsweg, Wert je Patient
Wie die HZV-Abrechnung funktioniert: ähnliche Bausteine, aber andere Beträge je Vertrag. Drei HZV-Verträge im Vergleich, Abrechnungsweg und Abschlag nach § 73b.

Die HZV-Abrechnung folgt einer anderen Logik als die Kassenabrechnung: Für eingeschriebene Patienten zahlt die Kasse vor allem Pauschalen, abgerechnet in der Regel nicht über die Kassenärztliche Vereinigung, sondern über den Hausärzteverband. Jeder HZV-Vertrag setzt seine Vergütung selbst fest. Die Bausteine sind in den Verträgen weitgehend dieselben, die Beträge und der Rhythmus nicht: Je chronisch krankem Patienten mit zwei Kontakten in jedem Quartal liegen die Pauschalen in drei Verträgen aus 2026 zwischen 268 und 416 Euro im Jahr (eigene Rechnung).
| Baustein | AOK Bayern | BKK über spectrumK | Ersatzkassen Nordrhein |
|---|---|---|---|
| Struktur- oder Infrastrukturpauschale P1 | 4,00 € je Quartal | 16,00 € je Teilnahmejahr | 68,00 € je Teilnahmejahr, deckt die P2 im ersten Kontaktquartal ab |
| Kontaktabhängige Pauschale P2 | 53,50 € je Quartal | 40,00 € je Quartal, höchstens 4-mal im Jahr | 40,00 € je Quartal, höchstens 3-mal im Jahr |
| Zuschlag für chronisch Kranke P3 | 46,50 € je Quartal, ab zwei Kontakten (einer ersetzbar durch zwei VERAH-Besuche), Diagnose im Vorquartal übermittelt | 27,50 € je Quartal, ab einem Kontakt | 20,00 € je Quartal, ab einem Kontakt |
| VERAH-Zuschlag | 2,50 € je Quartal (P1b) | 8,00 € je vergütete P3 | 8,00 € je vergütete P3 |
| Abrechnungsfrist nach Quartalsende | 10. Kalendertag | 5. Kalendertag | 10. Kalendertag |
Das Wichtigste in Kürze
- Die HZV ist ein eigener Vertrag nach § 73b Sozialgesetzbuch V. Versicherte schreiben sich freiwillig ein und binden sich mindestens ein Jahr an ihren Hausarzt.
- Abgerechnet wird in der Regel über den Hausärzteverband und dessen Rechenzentrum, die HÄVG, kurz nach Quartalsende; die Frist setzt jeder Vertrag selbst.
- Vergütet wird mit Pauschalen aus ähnlichen Bausteinen: Struktur- oder Infrastrukturpauschale, Pauschale bei Kontakt, Zuschlag für chronisch Kranke, dazu Einzelleistungen.
- Die Beträge unterscheiden sich deutlich: Ein chronisch kranker Patient mit zwei Kontakten in jedem Quartal bringt im Jahr 416 Euro (AOK Bayern), 286 Euro (Betriebskrankenkassen über spectrumK) oder 268 Euro (Ersatzkassen Nordrhein), ohne Einzelleistungen (eigene Rechnung).
- Der Vergleichswert ist der KV-Fallwert: Im Bund lag der hausärztliche Honorarumsatz je Behandlungsfall im dritten Quartal 2024 bei 73,40 Euro (KBV), einschließlich Einzelleistungen und noch vor der hausärztlichen Neuregelung nach § 87a Absatz 3c.
- Für Zuwachs kommt ein Abschlag: Versorgt ein Hausarzt mehr HZV-Teilnehmer als im Vorjahresquartal, ist ein Abschlag zu vereinbaren, bis zum 31. März 2027 (§ 73b Absatz 5).
Was die HZV ist
Die Krankenkassen haben ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung anzubieten (§ 73b Absatz 1 Sozialgesetzbuch V). Geschlossen werden die Verträge mit Gemeinschaften, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte des KV-Bezirks vertreten (Absatz 4), etwa die Landesverbände des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands. Besteht ein solcher Vertrag schon oder findet sich kein solcher Partner, können, im zweiten Fall müssen die Kassen auch mit einzelnen Hausärzten, deren Gemeinschaften, Trägern von Einrichtungen oder einer Kassenärztlichen Vereinigung abschließen, die solche Gemeinschaften dazu ermächtigt haben (Absatz 4 Satz 3 und 4). Weil jede Kasse oder Kassengruppe eigene Verträge schließt, hat eine Praxis oft mehrere HZV-Verträge nebeneinander.
Für die Versicherten ist die Teilnahme freiwillig. Wer sich einschreibt, verpflichtet sich, nur den gewählten Hausarzt in Anspruch zu nehmen und fachärztliche Behandlung, außer bei Augen- und Frauenärzten, nur auf dessen Überweisung; Kinder- und Jugendärzte bleiben direkt zugänglich. An die Wahl ist er mindestens ein Jahr gebunden (Absatz 3). Für die Praxis gelten zusätzliche Anforderungen, etwa Qualitätszirkel zur Arzneimitteltherapie, hausarzttypische Fortbildungen und ein Qualitätsmanagement (Absatz 2).
Für die eingeschriebenen Versicherten wird der Behandlungsbedarf der KV bereinigt, nach deren Zahl und Morbiditätsstruktur und dem Inhalt des HZV-Vertrags (§ 73b Absatz 7). Dieser Teil fehlt im Topf, den die KV verteilt.
Wie die HZV abgerechnet wird
Abgerechnet wird die HZV in der Regel über den Hausärzteverband statt über die KV; die Praxis übermittelt kurz nach Quartalsende an dessen Rechenzentrum, die HÄVG. In den drei ausgewerteten Verträgen läuft das in vier Schritten nach demselben Muster:
- Teilnehmerverzeichnis: Vor Quartalsbeginn verschickt der Verband das Verzeichnis der HZV-Versicherten der Praxis für das folgende Quartal, in allen drei ausgewerteten Verträgen bis zum 25. Tag des letzten Quartalsmonats.
- Abrechnung: Die Praxis übermittelt ihre HZV-Abrechnung elektronisch bis zu einer festen Frist im Folgemonat, bei der AOK Bayern und den Ersatzkassen Nordrhein bis zum 10., im spectrumK-Vertrag bis zum 5. Kalendertag. Bei Verspätung darf der Verband erst im Folgequartal mit der Kasse abrechnen.
- Prüfung und Zahlung: Der Verband prüft, rechnet mit der Kasse ab und leitet die Zahlungen weiter; dazwischen gibt es Abschlagszahlungen.
- Abrechnungsnachweis: Er zeigt unter anderem die Vergütung des Quartals und die geleisteten Abschläge. Die Praxis hat ihn unverzüglich zu prüfen; Beanstandungen meldet sie bei der AOK Bayern und den Ersatzkassen Nordrhein unverzüglich, im spectrumK-Vertrag binnen zwei Monaten nach Zugang.
Welche EBM-Leistungen mit den Pauschalen abgegolten sind, regelt der Ziffernkranz im Anhang jedes Vertrags. Was nicht darin steht, läuft weiter über die KV, eine Versichertenpauschale darf daneben aber nicht über die KV abgerechnet werden; so regeln es die Verträge mit den Ersatzkassen in Nordrhein und mit spectrumK. Was parallel über die KV läuft, folgt den Regeln der EBM-Abrechnung.
Was ein HZV-Patient bringt
Bei einem Kontakt in jedem Quartal bringt ein HZV-Patient ohne chronische Erkrankung im Jahr an Pauschalen 230 Euro im Vertrag mit der AOK Bayern, 176 Euro im spectrumK-Vertrag und 188 Euro bei den Ersatzkassen Nordrhein; ein chronisch kranker Patient mit zwei Kontakten in jedem Quartal bringt 416, 286 und 268 Euro (eigene Rechnung, Stand 2026). Den größten Unterschied macht der Zuschlag für chronisch Kranke:
| Je Patient und Jahr, eigene Rechnung | AOK Bayern | BKK über spectrumK | Ersatzkassen Nordrhein |
|---|---|---|---|
| Ohne chronische Erkrankung, Kontakt in jedem Quartal | 230,00 € | 176,00 € | 188,00 € |
| Chronisch krank, zwei Kontakte in jedem Quartal | 416,00 € | 286,00 € | 268,00 € |
| Davon Zuschlag für chronisch Kranke | 186,00 € | 110,00 € | 80,00 € |
Gerechnet ist mit vier Quartalen: bei der AOK Bayern je Quartal 4,00 plus 53,50 Euro, bei chronisch Kranken zusätzlich 46,50 Euro; im spectrumK-Vertrag 16,00 Euro im Jahr plus viermal 40,00 Euro, zusätzlich viermal 27,50 Euro; bei den Ersatzkassen Nordrhein 68,00 Euro im Jahr, die das erste Kontaktquartal abdecken, plus dreimal 40,00 Euro, zusätzlich viermal 20,00 Euro.
Chronisch krank ist in allen drei Verträgen gleich definiert: Pflegegrad 3 bis 5, ein Grad der Behinderung oder der Schädigungsfolgen oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60, oder eine kontinuierliche Versorgung, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine erhebliche Verschlimmerung, eine geringere Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten wäre. Die Voraussetzungen für den Zuschlag unterscheiden sich dagegen: Die AOK Bayern verlangt zwei Kontakte, von denen einer durch zwei VERAH-Besuche ersetzt werden kann, und eine schon im Vorquartal übermittelte gesicherte, endständige Diagnose; die beiden anderen Verträge verlangen einen Kontakt im Quartal. Mit nur einem Kontakt entfällt der Zuschlag bei der AOK Bayern; ein chronisch kranker Patient bringt dort dann 230 Euro im Jahr, weniger als in den beiden anderen Verträgen.
Daneben gibt es Positionen, die nur einzelne Verträge kennen. Die AOK Bayern zahlt bei ausschließlich telefonischem oder anderem mittelbarem Kontakt 4,50 Euro statt der Grundpauschale und je eine eigene Pauschale von 120,00 Euro je Quartal für onkologisch und für palliativ betreute Patienten, jeweils ab zwei Kontakten, statt Grundpauschale und Chroniker-Zuschlag; die Ersatzkassen Nordrhein zahlen für Palliativpatienten 100,00 Euro je Quartal statt der Grundpauschale. Dazu kommen in allen Verträgen Einzelleistungen wie Hausbesuche oder Vorsorgeuntersuchungen mit festen Euro-Beträgen.
Wie viel das für eine Praxis ausmacht, zeigt ein Beispiel mit angenommenen Zahlen: 500 eingeschriebene Patienten mit Kontakt in jedem Quartal, davon 200 chronisch krank mit zwei Kontakten je Quartal. Im Vertrag mit der AOK Bayern ergibt das 152.200 Euro im Jahr an Pauschalen, in den beiden anderen Verträgen je 110.000 Euro (eigene Rechnung). Jeder chronisch kranke Patient, bei dem die Voraussetzungen für den Zuschlag in einem Quartal fehlen, kostet in diesem Quartal den Zuschlag, je nach Vertrag zwischen 20,00 und 46,50 Euro, bei Praxen mit VERAH in den beiden anderen Verträgen zuzüglich 8,00 Euro.
Der Vergleich mit dem KV-Fallwert
Ob die HZV mehr bringt als die KV, lässt sich nicht pauschal sagen, weil Vertrag, Patientenmix, Kontakthäufigkeit und Einzelleistungen den Ausschlag geben. Zur Orientierung dient der KV-Fallwert: Der hausärztliche Honorarumsatz je Behandlungsfall lag im dritten Quartal 2024 im Bund bei 73,40 Euro (KBV-Honorarbericht). Das Quartal liegt vor der hausärztlichen Neuregelung nach § 87a Absatz 3c und gut ein Jahr vor den HZV-Preisen 2026. Der Wert enthält Einzelleistungen und mittelt über alle Patienten, chronisch Kranke wie Gesunde.
Der belastbare Vergleich läuft deshalb über drei eigene Zahlen, je Vertrag und je Quartal:
- HZV-Honorar je eingeschriebenem Patienten mit Kontakt, aus dem Abrechnungsnachweis des Verbands, getrennt nach chronisch Kranken und übrigen.
- KV-Fallwert vergleichbarer Patienten, aus Honorarbescheid und eigener Auswertung; welche Fallbegriffe dabei zählen, erklärt der Beitrag zur Abrechnungsanalyse.
- HZV-Honorar minus KV-Fallwert je Patient, mal Zahl der Patienten, die tatsächlich eingeschrieben sind oder sich einschreiben würden.
Ist die Differenz je Patient positiv, lohnt es, medizinisch angezeigte Kontakte eingeschriebener Patienten nicht zu verlieren und weiteren Patienten die Einschreibung anzubieten; ist sie negativ, gehört ein Ausbau dieses Vertrags nicht in die Planung. Weil die Beträge je Vertrag so verschieden sind, kann die Antwort für zwei Kassen in derselben Praxis unterschiedlich ausfallen. Unabhängig davon ist die Zahl der chronisch Kranken ohne Zuschlag eine eigene Steuergröße: Anzahl mal Zuschlag des Vertrags, bei VERAH-Praxen in den Verträgen mit spectrumK und den Ersatzkassen plus 8 Euro, ergibt den Betrag, der je Quartal liegen bleibt.
Für die KV-Seite kommt hinzu, dass die allgemeine hausärztliche Versorgung seit der Neuregelung nach § 87a Absatz 3c grundsätzlich nicht mehr mengenbegrenzt werden darf (§ 87b Absatz 1 Satz 3); was das bedeutet, erklärt der Beitrag zum Regelleistungsvolumen. Wie man den KV-Bescheid für diesen Vergleich liest, zeigt der Beitrag zum Honorarbescheid.
Der Abschlag bei Teilnehmerzuwachs
Nach § 73b Absatz 5 Sozialgesetzbuch V müssen HZV-Verträge bis zum 31. März 2027 einen Abschlag für Hausärzte vereinbaren, die mehr Teilnehmer versorgen als im Vorjahresquartal. Wörtlich heißt es dort: In den Verträgen ist „für den Fall, dass ein Hausarzt in einem Kalenderquartal von mehr Teilnehmern in Anspruch genommen wird als im entsprechenden Kalenderquartal des Vorjahres, ein Abschlag auf die Vergütung dieses Hausarztes zu vereinbaren“. Erhoben wird er auf die Vergütung, die auf die gestiegene Teilnehmerzahl entfällt; Höhe und Verfahren sind dabei zu vereinbaren, unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen.
Für die Planung heißt das: Wer die HZV-Teilnehmerzahl ausbauen will, sollte den Zuwachs, sobald der Abschlag im eigenen Vertrag vereinbart ist, nicht mehr mit den vollen Pauschalen rechnen. Wie hoch der Abschlag ausfällt, steht erst fest, wenn die Vertragspartner ihn vereinbart haben.
Was daraus für die Praxis folgt
Die HZV ist für eine Hausarztpraxis eine zweite Abrechnung mit eigener Frist, eigenem Nachweis und eigener Logik, bei mehreren Verträgen sogar mehrere. Steuern lässt sie sich mit drei Zahlen je Vertrag und Quartal: eingeschriebene Patienten mit Kontakt, Anteil der chronisch Kranken mit erfülltem Zuschlag und HZV-Honorar je Patient im Vergleich zum KV-Fallwert.
Dafür gehören KV- und HZV-Umsatz nebeneinander. Der Praxismanager von MediPulse schlüsselt die Abrechnung nach KV, HZV und Privat auf und zeigt die Umsatzentwicklung nach Abrechnungsart schon im laufenden Quartal.
Häufige Fehler
- Die Beträge eines Vertrags auf alle übertragen. Je chronisch krankem Patienten liegen die Pauschalen in den drei Beispielen zwischen 268 und 416 Euro im Jahr (eigene Rechnung).
- Die HZV-Abrechnungsfrist mit der KV-Frist verwechseln. Jeder Vertrag setzt eine eigene Frist kurz nach Quartalsende; bei Verspätung darf der Verband erst im Folgequartal mit der Kasse abrechnen.
- Den Chroniker-Zuschlag verschenken. Er hängt an Kontakt- und Diagnosevoraussetzungen, die je Vertrag verschieden sind.
- Den Ziffernkranz nicht kennen. Er entscheidet, was über die HZV abgegolten ist und was weiter über die KV läuft.
- HZV-Pauschalen direkt mit dem KV-Fallwert vergleichen. Der KV-Wert enthält Einzelleistungen und mittelt über alle Patienten.
- Zuwachs mit vollen Pauschalen planen. Für mehr Teilnehmer als im Vorjahresquartal ist ein Abschlag zu vereinbaren.
Rechtsstand und Vorbehalte
Ausgewertet sind die Vergütungsanlagen der HZV-Verträge mit der AOK Bayern (ab 1. Januar 2026), den Ersatzkassen in Nordrhein (ab 1. April 2026) und den durch spectrumK vertretenen Betriebskrankenkassen (ab 1. Januar 2026); andere Verträge und Regionen vergüten anders, und die Vergütungsanlagen werden regelmäßig angepasst. § 73b Sozialgesetzbuch V ist im Stand Oktober 2026 wiedergegeben. Die Jahreswerte je Patient und das Praxisbeispiel sind eigene Rechnungen mit angenommenen Kontakten und Patientenzahlen, ohne Einzelleistungen und ohne weitere Zuschläge wie den VERAH-Zuschlag; eingerechnet ist nur der Zuschlag für chronisch Kranke. Die Verträge mit der AOK Bayern und mit spectrumK verweisen zudem auf eine Vergütungsobergrenze in einem Anhang, der hier nicht ausgewertet ist. Der KV-Fallwert stammt aus dem KBV-Honorarbericht für das dritte Quartal 2024. Der Beitrag ersetzt keine Beratung zum eigenen HZV-Vertrag.
Fazit
Die HZV zahlt für eingeschriebene Patienten vor allem Pauschalen, abgerechnet in der Regel über den Hausärzteverband statt über die KV. Die Bausteine sind in den Verträgen weitgehend gleich, die Beträge nicht: Ein chronisch kranker Patient mit zwei Kontakten in jedem Quartal bringt in drei Verträgen aus 2026 zwischen 268 und 416 Euro im Jahr an Pauschalen (eigene Rechnung). Ob sich das gegenüber der KV rechnet, zeigt nur der Vergleich je Vertrag mit den eigenen Fallwerten, und für Zuwachs ist ein Abschlag zu vereinbaren.
Quellen
- Sozialgesetzbuch V § 73b: Hausarztzentrierte Versorgung
- Bayerischer Hausärzteverband und AOK Bayern: HZV-Vertrag, Anlage 3 Vergütung und Abrechnung, ab 1.1.2026 (PDF)
- HZV-Vertrag mit den Ersatzkassen in Nordrhein: Anlage 3 HZV-Vergütung und Abrechnung, ab 1.4.2026 (PDF)
- HZV-Vertrag mit spectrumK: Anlage 3 Vergütung und Abrechnung, ab 1.1.2026 (PDF)
- Hausärztinnen- und Hausärzteverband: HZV-Verträge
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Honorarbericht Quartal 3/2024 (PDF)
Häufige Fragen
Was ist die HZV?
Die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b Sozialgesetzbuch V ist ein Vertrag zwischen Krankenkassen und Hausarztgemeinschaften, etwa Landesverbänden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands. Versicherte schreiben sich freiwillig ein und binden sich mindestens ein Jahr an ihren Hausarzt; fachärztliche Behandlung nehmen sie außer bei Augen- und Frauenärzten nur auf Überweisung in Anspruch, Kinder- und Jugendärzte bleiben direkt zugänglich.
Wie wird die HZV abgerechnet?
In der Regel nicht über die Kassenärztliche Vereinigung, sondern über den Hausärzteverband und dessen Rechenzentrum, die HÄVG. Die Praxis übermittelt ihre HZV-Abrechnung nach Quartalsende elektronisch, in den hier ausgewerteten Verträgen bis zum 5. oder 10. Kalendertag des Folgemonats. Leistungen, die der Ziffernkranz des Vertrags nicht abdeckt, laufen nach den Verträgen mit den Ersatzkassen in Nordrhein und mit spectrumK weiter über die KV.
Was zahlt die HZV je Patient?
Das regelt jeder Vertrag selbst, in den drei ausgewerteten Verträgen mit weitgehend denselben Bausteinen: einer Struktur- oder Infrastrukturpauschale, einer Pauschale bei Kontakt im Quartal und einem Zuschlag für chronisch Kranke, dazu Einzelleistungen und Zuschläge. Bei zwei Kontakten in jedem Quartal bringt ein chronisch kranker Patient im Jahr an Pauschalen 416 Euro im Vertrag mit der AOK Bayern, 286 Euro im Vertrag mit Betriebskrankenkassen über spectrumK und 268 Euro im Vertrag mit den Ersatzkassen in Nordrhein (eigene Rechnung, Stand 2026).
Lohnt sich die HZV gegenüber der KV-Abrechnung?
Das zeigt nur der Vergleich mit den eigenen Zahlen: HZV-Honorar je eingeschriebenem Patienten gegen den KV-Fallwert vergleichbarer Patienten, jeweils je Quartal und je Vertrag. Zur Orientierung: Der hausärztliche Honorarumsatz je Behandlungsfall lag im dritten Quartal 2024 im Bund bei 73,40 Euro (KBV); er enthält Einzelleistungen, stammt aus der Zeit vor der hausärztlichen Neuregelung nach § 87a Absatz 3c und ist deshalb nicht eins zu eins mit den HZV-Pauschalen 2026 vergleichbar.
Gibt es in der HZV einen Abschlag bei mehr Patienten?
Gesetzlich vorgeschrieben, aber noch zu vereinbaren: § 73b Absatz 5 Sozialgesetzbuch V verlangt, dass die Verträge einen Abschlag vorsehen, wenn ein Hausarzt in einem Quartal mehr Teilnehmer versorgt als im Vorjahresquartal; erhoben wird er auf die Vergütung, die auf die gestiegene Teilnehmerzahl entfällt. Höhe und Verfahren sind bis zum 31. März 2027 zu vereinbaren.

Als sein Vater 2014 ein chirurgisches MVZ gründete, übernahm Kolja Schmid die betriebswirtschaftliche Steuerung. Über sieben Jahre trug er Kontobewegungen, Personalkosten und Abrechnungen in Tabellen zusammen, immer im Nachhinein. MediPulse ist die Antwort auf diese Jahre: das Werkzeug, das er damals gebraucht hätte. Zuvor beriet er bei McKinsey zu digitalen Geschäftsmodellen. Bei MediPulse verantwortet er das Produkt.