Delegation in der Arztpraxis: VERAH, NäPa, PCM und PA
Was Praxen an VERAH, NäPa, PCM und PA delegieren dürfen und was es bringt: NäPa-Strukturzuschlag für Hausarztpraxen bis 3.032 € je Quartal, eigene Rechnung.

Delegieren darf die Ärztin Leistungen, die keine besonderen ärztlichen Fachkenntnisse verlangen, an Mitarbeitende, die sie dafür ausgewählt, angeleitet und überwacht hat. So regelt es Anlage 24 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte seit dem 1. Oktober 2013. Eine eigene Vergütung hängt in den ausgewerteten Quellen aber nur an zwei Qualifikationen. Für die nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa) zahlt die KV Hausarztpraxen oberhalb einer Fallzahlschwelle einen Strukturzuschlag von höchstens 23.800 Punkten, dazu jeden Besuch. Beim Orientierungswert 2026 sind das rund 3.032 Euro je Quartal oder 12.129 Euro im Jahr (eigene Rechnung). Für die VERAH gibt es in der HZV einen Zuschlag je Patient. Für Primary Care Manager (PCM) und Physician Assistants (PA) nennt keine der Quellen eine eigene Ziffer.
Betroffen sind damit vor allem Hausarztpraxen, die im Schnitt 700 Fälle im Quartal mit einer Hausärzt:in erreichen, 1.221 mit zweien, oder die entsprechende Zahl an Fällen über 75-Jähriger. Fachärztliche Praxen erhalten nur Zuschläge auf Besuche.
| Qualifikation | Vergütung | Punkte | Euro 2026, eigene Rechnung |
|---|---|---|---|
| NäPa, Hausarztpraxis | Strukturzuschlag 03060 und 03061 je Fall, gedeckelt je Praxis und Quartal | 34, höchstens 23.800 | 4,33 je Fall, höchstens 3.032,22 je Quartal |
| NäPa, Hausarztpraxis | Besuch 03062 mit Zuschlag 03064 / Mitbesuch 03063 mit Zuschlag 03065 | 186 / 136 | 23,70 / 17,33 |
| NäPa, Facharztpraxis | Besuch 38100 mit NäPa-Zuschlag / Mitbesuch 38105 mit NäPa-Zuschlag | 166 / 122 | 21,15 / 15,54 |
| VERAH | Zuschlag in der HZV je Patient und Quartal, je nach Vertrag | keine | laut hzv.de 5 bis 10; in drei ausgewerteten Verträgen 8 bzw. 2,50 |
| PCM, PA | Keine Ziffer in den ausgewerteten Quellen | keine | keine |
Das Wichtigste in Kürze
- Delegierbar ist, was keine besonderen ärztlichen Fachkenntnisse verlangt. Anamnese, Diagnosestellung, Aufklärung und Therapieentscheidung bleiben nach § 2 der Anlage 24 bei der Ärztin; sie wählt aus, leitet an und überwacht (§ 4).
- Der NäPa-Strukturzuschlag bringt einer Hausarztpraxis höchstens 3.032,22 Euro je Quartal, 12.128,86 Euro im Jahr, erreicht bei 700 zuschlagsfähigen Fällen (eigene Rechnung mit dem Orientierungswert 2026). Die 2.735 Euro der KBV entsprechen 11,49 Cent je Punkt (eigene Rechnung), nicht dem Wert für 2026.
- Die Genehmigungsschwelle wächst mit der Arztzahl: 700 Fälle im Schnitt der letzten vier Quartale mit einer Hausärzt:in, 1.221 mit zweien, 1.742 mit dreien (eigene Rechnung), alternativ 120 Fälle über 75-Jähriger plus 80 je weiterer. Der Zuschlag bleibt je Praxis gedeckelt.
- Die VERAH wird nicht über den EBM, sondern über HZV-Zuschläge vergütet, laut hzv.de mit 5 bis 10 Euro je Patient und Quartal, je nach Vertrag auch darunter.
- Für PCM und PA nennen die ausgewerteten Quellen keine eigene Ziffer; ihr Wert liegt in der Arztzeit, die sie für höchstpersönliche Leistungen frei machen.
Was die Ärztin behält, und was sie abgeben darf
Höchstpersönlich bleiben nach § 2 der Anlage 24 insbesondere Anamnese, Indikationsstellung, Untersuchung einschließlich invasiver Diagnostik, Diagnosestellung, Aufklärung und Beratung, Therapieentscheidungen sowie invasive Therapien und Operationen. Die Liste ist nicht abschließend: Nicht delegieren darf die Ärztin alles, was sie wegen der nötigen besonderen Fachkenntnisse nur selbst erbringen kann. Übertragbar ist der Rest, wenn die Person dafür geeignet ist und kein gesetzlicher Arztvorbehalt entgegensteht.
Die gesetzliche Grundlage ist § 28 Absatz 1 Satz 2 SGB V: Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, die die Ärztin anordnet und verantwortet. Anlage 24 knüpft daran drei Pflichten (§ 4): Die Ärztin wählt geeignete Mitarbeitende aus, leitet sie an und überwacht sie regelmäßig, je nach deren Qualifikation. Die Weisungsbefugnis muss schriftlich vereinbart sein (§ 3).
Der Katalog im Anhang ist ausdrücklich beispielhaft und nicht abschließend (§ 1). Er zeigt, dass die Grenze oft in einer Bedingung liegt statt in einem Verbot:
- Anamnese: Die standardisierte Erhebung darf eine MFA vorbereiten; die Ärztin prüft und ergänzt sie.
- Blutentnahme: kapillär und venös an MFA; bei Risikokonstellationen ist die Ärztin hinzuzuziehen.
- Injektionen: in den Muskel und unter die Haut an MFA, je nach Substanz mit Anwesenheit der Ärztin; die intravenöse Erstgabe ist nicht delegierbar.
- Wundversorgung: Erstversorgung durch die Ärztin, weitere Versorgung nach Rücksprache durch die MFA.
Für Hilfeleistungen zu Hause oder im Heim in Abwesenheit der Ärztin gilt zusätzlich die Anlage 8, die Grundlage der NäPa.
Fünf Rollen, fünf Qualifikationswege
Die Rollen unterscheiden sich in Ausbildungsweg, Umfang und darin, ob an der Qualifikation eine Vergütung hängt. Welche Aufgabe übertragen wird, entscheidet in allen Fällen die Ärztin; eine Rangfolge ergibt sich aus den Regelwerken nicht.
| Rolle | Weg und Umfang | Wer regelt oder bietet an | Eigene Vergütung laut Quellen |
|---|---|---|---|
| MFA | Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten | Ausbildungsverordnung; im Katalog der Anlage 24 typische Mindestqualifikation vieler Tätigkeiten | Keine an die Qualifikation gebundene |
| VERAH | MFA-Abschluss und Berufserfahrung in einer Hausarztpraxis; 200 Unterrichtseinheiten (106 Präsenz, 54 über Kompetenzbescheinigungen der Praxis, 40 Praktikum), Hausarbeit und Fachgespräch | Hausärztinnen- und Hausärzteverband | HZV-Zuschlag je Patient und Quartal, laut hzv.de 5 bis 10 Euro |
| NäPa | MFA- oder Pflegeabschluss, mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einer Hausarztpraxis, Fortbildung nach Berufsjahren, Anstellung mit mindestens 20 Wochenstunden | Anlage 8 BMV-Ä; Genehmigung der KV | EBM: Strukturzuschlag 03060 und 03061 für Hausarztpraxen, Besuche 03062 bis 03065; für Fachärzt:innen Zuschläge aus Abschnitt 38.3 |
| PCM | Bachelor of Science, berufsbegleitend, vier bzw. sechs Semester plus ein Semester Abschlussarbeit und Prüfung | FOM Hochschule mit dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband | Keine Ziffer in den ausgewerteten Quellen |
| PA | Hochschulstudium Physician Assistance, nach einer Berufsausbildung im Gesundheitswesen mindestens 180 ECTS | Positionspapier der Bundesärztekammer, April 2025; Berufsbezeichnung bislang in keinem Berufsgesetz festgeschrieben | Keine Ziffer in den ausgewerteten Quellen |
Die NäPa-Fortbildung richtet sich nach den Berufsjahren seit dem Abschluss (Anlage 8, § 7): unter fünf Jahren 200 Stunden Theorie, 50 Stunden Praxis in Form von Hausbesuchen und 20 Stunden Notfallmanagement; unter zehn Jahren 170, 30 und 20; über zehn Jahre 150, 20 und 20. Das sind 190 bis 270 Stunden (eigene Rechnung). Pflegefachkräfte mit mindestens vier Berufsjahren in den letzten zehn Jahren brauchen nur 80 Stunden Theorie. Eine VERAH muss laut KBV ergänzende Stunden oder Module belegen.
Der PCM-Studiengang steht MFA, VERAH und NäPa offen, seit dem Wintersemester 2025 auch Abiturient:innen als angehende MFA. Er kostet 11.450 bzw. 13.640 Euro einschließlich 500 Euro Prüfungsgebühr, gegebenenfalls zuzüglich einer VERAH-Weiterbildung. Für den Dienstplan zählt der Rhythmus: Online-Seminare mittwochs ab 18 Uhr und freitags ab 14 Uhr, zwei Samstage im Monat, eine Präsenzwoche je Semester.
Physician Assistants übernehmen nach dem Papier der Bundesärztekammer delegierbare ärztliche Tätigkeiten unter ärztlicher Supervision. Das Ausmaß bestimmt die Ärztin, die Durchführungsverantwortung trägt der PA. Einheitliche Studieninhalte gibt es laut Kammer bislang nicht; vor einer Einstellung lohnt der Blick ins Curriculum.
Was die NäPa einbringt: Zuschlag je Fall und je Besuch
Eine Hausarztpraxis mit genehmigter NäPa erhält je Behandlungsfall 34 Punkte Strukturzuschlag, höchstens 23.800 Punkte je Praxis und Quartal. Die 34 Punkte setzen sich aus der GOP 03060 mit 22 und der 03061 mit 12 Punkten zusammen. Beim Orientierungswert 2026 von 12,7404 Cent sind das 4,33 Euro je Fall (eigene Rechnung). Der Höchstwert entspricht 3.032,22 Euro je Quartal, also 12.128,86 Euro im Jahr (eigene Rechnung). Laut KBV soll der Zuschlag vor allem Fortbildung, höhere Personalkosten und Ausstattung für Hausbesuche finanzieren.
Erreicht ist der Höchstwert bei 700 zuschlagsfähigen Fällen (23.800 durch 34, eigene Rechnung); die KV Baden-Württemberg nennt dieselbe Grenze je Praxis. Der Deckel gilt je Praxis, nicht je Ärztin: Zwei Hausärzt:innen brauchen für die Genehmigung 1.221 Fälle und bekommen denselben Höchstbetrag, rechnerisch 1.516,11 Euro je Ärztin und Quartal (eigene Rechnung).
Die KBV nennt für den Höchstwert 2.735 Euro, die KV Westfalen-Lippe 2.647 Euro. Das entspricht 11,49 bzw. 11,12 Cent je Punkt (eigene Rechnung), also nicht dem Orientierungswert 2026.
Dazu kommen die Besuche der NäPa, jeweils einschließlich Wegekosten:
| GOP | Leistung | Punkte | Euro 2026, eigene Rechnung |
|---|---|---|---|
| 03062 | Besuch zu Hause oder im Alten- oder Pflegeheim, postoperativ der erste Besuch | 166 | 21,15 |
| 03064 | Zuschlag zur 03062 | 20 | 2,55 |
| 03063 | Besuch eines weiteren Patienten derselben sozialen Gemeinschaft, postoperativ ab dem zweiten Besuch | 122 | 15,54 |
| 03065 | Zuschlag zur 03063 | 14 | 1,78 |
Mit Zuschlag bringt ein Besuch 186 Punkte oder 23,70 Euro, ein Mitbesuch 136 Punkte oder 17,33 Euro (eigene Rechnung). Voraussetzung ist eine Versichertenpauschale im laufenden oder im Vorquartal; trifft die NäPa den Patienten nicht an, entfällt der Besuch (KV Baden-Württemberg).
Die GOP 03060 bis 03065 gehören laut KBV zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Die KV Baden-Württemberg führt sie als freie Leistungen, zurzeit nicht quotiert. Sie zahlt mit der GOP 99981 zusätzlich 4 Euro auf jeden Fall mit 03060. Bei 700 Fällen sind das 2.800 Euro je Quartal (eigene Rechnung). Die Eurobeträge sind Rechenwerte, keine Auszahlungsbeträge.
Die Schwelle: 700 Fälle, plus 521 je weiterer Hausärzt:in
Die Genehmigung bekommt eine Hausarztpraxis, die eine NäPa nach Anlage 8 mit mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt und in den letzten vier Quartalen im Schnitt eine von zwei Bedingungen erfüllt:
- mindestens 700 Fälle je Hausärzt:in mit voller Zulassung, plus 521 je weiterer, oder
- mindestens 120 Fälle von Patient:innen über 75 Jahre, plus 80 je weiterer.
Mit zwei Hausärzt:innen liegen die Schwellen bei 1.221 bzw. 200 Fällen, mit drei bei 1.742 bzw. 280 (eigene Rechnung). Teilzeit zählt anteilig. Fälle aus dem organisierten Bereitschaftsdienst, Überweisungsfälle ohne Patientenkontakt und belegärztliche Fälle zählen nicht; Fälle aus HZV-Verträgen und der Knappschaft zählen mit.
Neu und kürzer als 18 Monate zugelassene Hausärzt:innen sind in den sechs Quartalen nach der Zulassung von den Mindestfallzahlen ausgenommen. Die Genehmigung gilt zunächst zwei Jahre, danach prüft die KV jährlich. Nach Angabe der KV Baden-Württemberg verringert sich die Zahl der Zuschläge um rein selektivvertragliche Fälle: Eine Praxis mit vielen reinen HZV-Fällen kann die Schwelle erfüllen und den Höchstwert trotzdem verfehlen.
Wer die Schwelle nicht erreicht, rechnet Besuche nach Kapitel 38 ab, ohne Strukturzuschlag. Die GOP 38100 und 38105 setzen voraus, dass der Patient die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen kann. Zu Hause bringen sie 76 bzw. 39 Punkte, also 9,68 bzw. 4,97 Euro (eigene Rechnung). Nur im Pflegeheim kommen mit Genehmigung die NäPa-Zuschläge 38200 und 38205 hinzu. Dann sind es 166 bzw. 122 Punkte, also 21,15 bzw. 15,54 Euro (eigene Rechnung).
Fachärzt:innen: Zuschläge ohne Fallzahlschwelle
Fachärztliche Praxen rechnen über Kapitel 38 ab. Zum Besuch nach 38100 (76 Punkte) kommt ein NäPa-Zuschlag von 90 Punkten (38202 zu Hause, 38200 im Pflegeheim). Zum Mitbesuch nach 38105 (39 Punkte) kommt einer von 83 Punkten (38207 bzw. 38205). Die Zuschläge werden extrabudgetär vergütet. Abrechenbar sind die Besuche nur, wenn der Patient die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen kann. Eine Mindestfallzahl gibt es nicht, laut KBV deshalb auch keinen Strukturzuschlag. Die NäPa braucht auch hier die Zusatzqualifikation nach § 7 der Anlage 8, dazu drei Jahre Berufserfahrung, auch aus einer fachärztlichen Praxis, und 20 begleitete Hausbesuche in Heimen.
VERAH: ein Zuschlag in der HZV, nicht im EBM
HZV-Praxen mit VERAH erhalten laut hzv.de einen Zuschlag auf die Chronikerpauschale von 5 bis 10 Euro je Patient und Quartal. Die Höhe hängt am einzelnen Vertrag, und nicht jeder liegt in dieser Spanne. Im Beitrag zur HZV-Abrechnung sind es in den Verträgen mit spectrumK und den Ersatzkassen Nordrhein 8 Euro je Patient mit vergütetem Chronikerzuschlag und Quartal. Im Vertrag mit der AOK Bayern sind es 2,50 Euro je Quartal. Bei angenommenen 200 chronisch Kranken mit vergütetem Zuschlag ergeben 8 Euro 1.600 Euro je Quartal (eigene Rechnung).
PCM und PA: der Wert liegt in der Arztzeit
Für PCM und PA nennen die ausgewerteten Regelwerke keine Ziffer und keinen Zuschlag. Wer eine solche Stelle schafft, rechnet deshalb mit Arztzeit: Jede Stunde delegierbarer Tätigkeit, die eine PA oder ein PCM übernimmt, steht der Ärztin für höchstpersönliche Leistungen zur Verfügung. Was eine Minute Arztzeit einbringt, rechnet der Beitrag zum Honorar je Minute vor.
Vier Punkte, bevor eine Aufgabe übergeben wird
Übertragen ist eine Aufgabe, wenn vier Punkte geklärt sind: das gewünschte Ergebnis, die nötige Qualifikation, die Entscheidungen, die die Mitarbeiterin ohne Rücksprache treffen darf, und der Punkt, an dem sie die Ärztin einschaltet. Bleibt einer offen, wird nach Lage des Tages verteilt.
Dann entscheidet, wer gerade da ist; unklare Fälle gehen ins Sprechzimmer, und mit jeder neuen Aufgabe wächst ein Spielraum, den niemand beschlossen hat. Die vier Punkte passen zu § 4 der Anlage 24 (eigene Zuordnung): Qualifikation zur Auswahlpflicht, Ergebnis und Spielraum zur Anleitung, das Einschalten der Ärztin zur Überwachung.
Wie das vollständig geregelt aussieht, zeigt der Hausbesuch der NäPa nach Anlage 8 und den Angaben der KBV:
- Anordnung: Die Ärztin ordnet die Hilfeleistung im Einzelfall an, und zwar nur für Patient:innen, die sie wegen derselben Erkrankung zuvor selbst besucht oder in der Praxis eingehend untersucht hat (Anlage 8, § 5 Absatz 2).
- Durchführung: Die NäPa erbringt die angeordneten Hilfeleistungen zu Hause oder im Heim, etwa die standardisierte Dokumentation der Medikamenteneinnahme, standardisierte Tests oder Laborwerte vor Ort wie Glucose (§ 5 Absatz 1). Die Ärztin bleibt jederzeit für sie erreichbar.
- Rückmeldung: Spätestens am nächsten Werktag, Samstage ausgenommen, informiert die NäPa die Ärztin über erhobene Befunde und durchgeführte Maßnahmen.
- Ärztliche Entscheidung: Diagnose und Therapieentscheidung bleiben bei der Ärztin (Anlage 24, § 2). Erfordert ein Befund der NäPa eine unmittelbare ärztliche Maßnahme, besucht die Ärztin selbst; abrechenbar ist ihr Besuch neben der NäPa-Ziffer laut KV Baden-Württemberg nur im begründeten Einzelfall.
- Dokumentation: Die NäPa dokumentiert standardisiert; selbständige medizinische Dokumentation ist Teil ihrer Fortbildung (Anlage 8, § 7). Abgerechnet wird der Besuch nur nach persönlichem Kontakt.
Ergebnis, Qualifikation, Spielraum und der Zeitpunkt der Rückmeldung stehen hier fest, bevor die NäPa zum Besuch aufbricht.
Rechnet sich eine NäPa?
Bei Hausarztpraxen entscheidet zuerst die Fallzahl. Liegt der Schnitt der letzten vier Quartale über der Schwelle, stehen bis zu 3.032 Euro Strukturzuschlag je Quartal plus Besuche gegen die Mehrkosten der Stelle (eigene Rechnung). Liegt er darunter, bleiben die Besuche nach Kapitel 38, und die Rechnung muss über Arztzeit aufgehen.
Auf der Ertragsseite stehen die zuschlagsfähigen Fälle, höchstens 700, mal 34 Punkte, dazu die Besuche mal 186 und die Mitbesuche mal 136 Punkte. Ein Beispiel mit angenommenen 60 Besuchen und 30 Mitbesuchen je Quartal: 23.800 plus 11.160 plus 4.080 Punkte ergeben 39.040 Punkte. Das sind rund 4.974 Euro je Quartal oder 19.895 Euro im Jahr (eigene Rechnung).
Auf der Kostenseite stehen die Arbeitgeberkosten der zusätzlichen oder umgewidmeten Stunden, mindestens 20 je Woche, die Fortbildung von 190 bis 270 Stunden, Ausstattung und Fahrzeit. Die tariflichen Kosten einer MFA-Stelle ermittelt der MFA-Gehaltsrechner, die Wirkung auf die Kostenstruktur zeigt die Personalkostenquote. Dagegen steht die Arztzeit aus Haus- und Heimbesuchen, die künftig die NäPa übernimmt; wie viel Assistenz je Ärztin üblich ist, ordnet der Beitrag MFA pro Arzt ein.
So gehen Sie vor
- Fallzahl ermitteln: die Behandlungsfälle der letzten vier Quartale aus den Honorarbescheiden der KV und den HZV-Abrechnungsnachweisen. Bereitschaftsdienst, Überweisungsfälle ohne Kontakt und belegärztliche Fälle abziehen, HZV- und Knappschaftsfälle mitzählen; daneben die Fälle über 75-Jähriger.
- Die Schwelle für die eigene Arztzahl ausrechnen: 700 plus 521 je weiterer Hausärzt:in mit vollem Tätigkeitsumfang, also 700, 1.221, 1.742 und so fort, bzw. 120 plus 80 je weiterer. Teilzeit zählt anteilig.
- Ertrag gegen Kosten und Arztzeit stellen, wie im Abschnitt oben.
- Nach dem Ergebnis entscheiden:
- Deutlich über der Schwelle: Genehmigung beantragen, die 20 Wochenstunden vertraglich sichern, die Fortbildung vor das Genehmigungsquartal legen. Jedes Quartal ohne Genehmigung kostet bei 700 Fällen den vollen Zuschlag.
- Knapp über der Schwelle: Die Fallzahl jedes Quartal verfolgen. Fällt der Schnitt bei der jährlichen Prüfung darunter, fehlen bis zu 12.129 Euro im Jahr (eigene Rechnung); den Betrag nicht fest einplanen.
- Unter der Schwelle: Kein Strukturzuschlag; die NäPa trägt sich über Besuche nach Kapitel 38 und Arztzeit. Neupraxen haben sechs Quartale ohne Mindestfallzahl.
- Fachärztliche Praxis: Die Rechnung läuft allein über die Zahl der Besuche.
- Jede übertragene Aufgabe festhalten: Ergebnis, Qualifikation, Spielraum ohne Rücksprache und den Punkt, an dem die Ärztin eingeschaltet wird; die Weisungsbefugnis schriftlich.
Häufige Fehler
- Die Schwelle je Kopf verdoppeln. Für zwei Hausärzt:innen gilt nicht 1.400, sondern 700 plus 521, also 1.221 Fälle (eigene Rechnung); der Zuschlag bleibt trotzdem bei höchstens 23.800 Punkten je Praxis.
- Die NäPa unter 20 Wochenstunden anstellen. Die Genehmigung setzt eine Anstellung mit mindestens 20 Wochenstunden voraus, für Haus- wie für Fachärzt:innen.
- Besuche ohne vorherigen Arztkontakt anordnen. Nach Anlage 8 darf die NäPa nur bei Patient:innen tätig werden, die die Ärztin wegen derselben Erkrankung zuvor selbst besucht oder in der Praxis gesehen und eingehend untersucht hat.
- Den VERAH-Zuschlag außerhalb der HZV erwarten. Im EBM gibt es für die VERAH keine eigene Ziffer; der Zuschlag hängt am HZV-Vertrag.
- Höchstpersönliche Leistungen übertragen. Diagnosestellung, Aufklärung und Therapieentscheidung bleiben bei der Ärztin, die intravenöse Erstgabe eines Medikaments ebenso.
Was daraus für die Praxis folgt
Ob eine NäPa Geld bringt, entscheidet bei Hausarztpraxen der Fallzahlschnitt gegen die Schwelle der eigenen Arztzahl, und dieser Schnitt verschiebt sich jedes Quartal. Wer sie erst zur jährlichen Prüfung der KV ansieht, bemerkt einen Rückgang unter die Schwelle zu spät, um gegenzusteuern. Der Praxismanager von MediPulse weist Fälle je Standort und Behandler bereits im laufenden Quartal aus.
Rechtsstand und Vorbehalte
Anlage 24 gilt seit dem 1. Oktober 2013, ausgewertet in der Fassung mit Stand 1. Januar 2015; dazu Anlage 8, die Seiten der KBV, der KV Westfalen-Lippe und der KV Baden-Württemberg, die Seite von hzv.de zur VERAH, die Seite des Hausärzteverbands zum PCM und das Positionspapier der Bundesärztekammer vom April 2025. Die Eurobeträge sind eigene Rechnungen mit dem Orientierungswert 2026 von 12,7404 Cent; regionaler Punktwert und Quotierung können abweichen. Die KVen vergüten die Zuschläge teils unterschiedlich; die GOP 99981 gibt es nur in Baden-Württemberg. Der Beitrag ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Auskunft der eigenen KV.
Fazit
Delegieren darf die Ärztin, was keine besonderen ärztlichen Fachkenntnisse verlangt; Geld hängt in den Quellen nur an NäPa und VERAH. Der NäPa-Strukturzuschlag bringt einer Hausarztpraxis höchstens 3.032,22 Euro je Quartal, ab 700 Fällen mit einer Hausärzt:in, 1.221 mit zweien (eigene Rechnung). Die erste Zahl, die eine Praxis prüfen sollte, ist deshalb der eigene Fallzahlschnitt der letzten vier Quartale gegen diese Schwelle. Liegt sie darunter, bleibt die Frage, welche Aufgabe heute die Ärztin erledigt, für die Anlage 24 keine Ärztin verlangt.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Delegation, nichtärztliche Praxisassistenz
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Anlage 24 BMV-Ä, Delegation ärztlicher Leistungen, vom 1. Oktober 2013, Stand 1. Januar 2015 (PDF)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Anlage 8 BMV-Ä, Delegations-Vereinbarung (PDF)
- § 28 SGB V, Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
- Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe: Vergütung von nichtärztlicher Praxisassistenz
- Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: FAQ Genehmigungspflichtige Leistung NäPa
- Bewertungsausschuss: Orientierungswert 2026 (PDF)
- hzv.de: VERAH, qualifiziert und engagiert in der Praxis
- Hausärztinnen- und Hausärzteverband: Studiengang Primary Care Management
- Bundesärztekammer: Physician Assistance, ein etabliertes Berufsbild im deutschen Gesundheitswesen, April 2025 (PDF)
Häufige Fragen
Was darf an eine MFA delegiert werden?
Leistungen, die keine besonderen ärztlichen Fachkenntnisse verlangen und keinem gesetzlichen Arztvorbehalt unterliegen, sofern die Ärztin die Person ausgewählt, angeleitet und überwacht hat (Anlage 24 BMV-Ä, § 4). Nicht delegierbar sind nach § 2 unter anderem Anamnese, Indikationsstellung, Untersuchung, Diagnosestellung, Aufklärung und Beratung sowie Therapieentscheidungen; die Liste ist nicht abschließend. Der Beispielkatalog nennt für MFA etwa die venöse Blutentnahme, Injektionen in den Muskel oder unter die Haut und die weitere Wundversorgung nach ärztlicher Erstversorgung; er ist nicht abschließend.
Was ist der Unterschied zwischen VERAH und NäPa?
Die VERAH ist eine Fortbildung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands mit 200 Unterrichtseinheiten, vergütet über Zuschläge in der HZV, laut hzv.de 5 bis 10 Euro je Patient und Quartal; die Höhe hängt am Vertrag, einzelne liegen darunter. Die NäPa ist in Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag geregelt und wird über den EBM vergütet. Sie setzt drei Jahre Berufserfahrung in einer Hausarztpraxis und eine Fortbildung von 190 bis 270 Stunden je nach Berufsjahren voraus (eigene Rechnung); für Pflegefachkräfte verkürzt sich die Theorie auf 80 Stunden. Eine VERAH muss für die NäPa ergänzende Stunden oder Module belegen.
Wie hoch ist der NäPa-Zuschlag?
34 Punkte je Behandlungsfall (GOP 03060 und 03061), höchstens 23.800 Punkte je Praxis und Quartal. Beim Orientierungswert 2026 von 12,7404 Cent sind das 4,33 Euro je Fall und höchstens 3.032,22 Euro je Quartal oder 12.128,86 Euro im Jahr (eigene Rechnung). Die KBV nennt 2.735 Euro; dieser Betrag entspricht 11,49 Cent je Punkt, nicht dem Wert für 2026. Dazu kommt jeder Besuch der NäPa, mit Zuschlag 23,70 Euro (eigene Rechnung).
Welche Voraussetzungen gelten für die NäPa-Genehmigung?
Die Praxis beschäftigt eine NäPa nach Anlage 8 mit mindestens 20 Wochenstunden und hat in den letzten vier Quartalen im Schnitt mindestens 700 Fälle je Hausärztin oder Hausarzt behandelt, plus 521 je weiterer, oder mindestens 120 Fälle über 75-Jähriger, plus 80 je weiterer. Neu zugelassene Hausärztinnen und Hausärzte sind sechs Quartale von den Mindestfallzahlen ausgenommen. Die Genehmigung gilt zunächst zwei Jahre, danach prüft die KV jährlich.
Können Fachärztinnen und Fachärzte eine NäPa abrechnen?
Ja, über EBM-Kapitel 38: Zum Besuch nach GOP 38100 (76 Punkte) kommt ein NäPa-Zuschlag von 90 Punkten, zum Mitbesuch nach 38105 (39 Punkte) einer von 83 Punkten. Die Zuschläge werden extrabudgetär vergütet. Abrechenbar sind die Besuche nur, wenn der Patient die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen kann. Eine Mindestfallzahl gibt es nicht, deshalb auch keinen Strukturzuschlag. Die NäPa braucht die Zusatzqualifikation nach § 7 der Anlage 8, drei Jahre Berufserfahrung und 20 begleitete Hausbesuche in Heimen, die Praxis eine Genehmigung der KV.
Gibt es eine eigene Vergütung für Primary Care Manager oder Physician Assistants?
In den hier ausgewerteten Regelwerken nicht: Weder die EBM-Angaben der KBV noch die HZV-Angaben nennen eine Ziffer oder einen Zuschlag für PCM oder PA. Ihr wirtschaftlicher Wert liegt in der ärztlichen Arbeitszeit, die sie für höchstpersönliche Leistungen frei machen.

In mehreren schnell wachsenden Start-ups und als Projektleiter bei McKinsey hat Alexander Baule immer wieder dasselbe gesehen: Daten liegen in getrennten Silos, und Entscheidungen warten, bis jemand die Zahlen zusammenträgt. In Praxen ist es genauso, nur hat dort niemand ein Controlling-Team dafür. Bei MediPulse verantwortet er den Vertrieb und bringt aus jedem Gespräch Anforderungen ins Produkt.