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IGeL in der Arztpraxis: was eine Leistung je Minute bringt

Ob sich eine IGeL lohnt, entscheidet das Honorar je Minute samt Aufklärung, nicht der Preis. Mit GOÄ-Rechnung, Formpflichten und Umsatzsteuer im Überblick.

Kolja Schmid
Co-Founder ·
Ultraschall als IGeL (eigene Rechnung)
GOÄ 410, angenommene Zeiten
Honorar zum 2,3fachen26,81 €
10 Minuten Arztzeit2,68 € je Minute
+5 Minuten Aufklärung1,79 € je Minute
Ohne schriftliche Zustimmungnicht forderbar

Ob sich eine individuelle Gesundheitsleistung für die Praxis lohnt, entscheidet nicht ihr Preis, sondern das Honorar je Minute Arztzeit, und zwar einschließlich der Minuten für Aufklärung und Vertrag. Der Preis ist durch die Gebührenordnung weitgehend vorgegeben, die Zeit nicht. Das betrifft jede Praxis, die IGeL nach GOÄ abrechnet; gerechnet ist es hier am Beispiel der GOÄ 410. Und vor beidem steht eine Formfrage: Ohne vorherige schriftliche Zustimmung darf die Praxis das Honorar nicht fordern.

Ein Beispiel mit angenommenen Zeiten, die Ultraschalluntersuchung eines Organs (GOÄ 410) als IGeL:

Schritt Wert Herleitung
Honorar zum 2,3fachen Satz 26,81 € 200 Punkte × 5,82873 Cent × 2,3
Je Minute bei 10 Minuten Arztzeit 2,68 € 26,81 € ÷ 10
Je Minute mit 5 Minuten Aufklärung 1,79 € 26,81 € ÷ 15
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht forderbar § 18 Absatz 8 Bundesmantelvertrag-Ärzte

Alle Werte sind eigene Rechnungen; Sachkosten und Gerät sind nicht abgezogen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist das Honorar nicht forderbar (§ 18 Absatz 8 Bundesmantelvertrag-Ärzte); ohne GOÄ-gerechte Rechnung wird es erst fällig, wenn sie vorliegt (§ 12 Absatz 1 GOÄ).
  • Der Preis ist kaum beweglich. Die Regelobergrenze liegt beim 2,3fachen; die GOÄ 410 kostet damit 26,81 Euro, zum Einfachen 11,66 Euro (eigene Rechnung).
  • Der Hebel ist die Zeit. Bei zehn Minuten Arztzeit bringt die Untersuchung 2,68 Euro je Minute, mit fünf Minuten Aufklärung 1,79 Euro (eigene Rechnung, angenommene Zeiten).
  • Ab rund 6,7 Minuten Aufklärung liegt diese IGeL unter dem niedrigsten Wert, den der Beitrag zum Honorar je Minute für sechs pauschale Kassenpositionen errechnet (eigene Rechnung).
  • Umsatzsteuerfrei ist nur die Heilbehandlung mit therapeutischem Ziel; das ist je Leistung zu prüfen.
  • Der Markt ist groß und umstritten: mindestens 2,4 Milliarden Euro im Jahr, und zwei von drei Befragten hielten die Leistungen fälschlich für medizinisch notwendig (Meldung des Medizinischen Dienstes zum IGeL-Report 2024).

Warum die Form eine Geldfrage ist

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung darf die Praxis für eine IGeL keine Vergütung fordern (§ 18 Absatz 8 Satz 3 Nummer 3 Bundesmantelvertrag-Ärzte). Der Begriff IGeL selbst steht in keinem Gesetz. Rechtlich geht es um Leistungen, für die die Krankenkassen nicht leistungspflichtig sind. Sie gehören nicht zur vertragsärztlichen Versorgung und können „nur im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden, über die mit dem Versicherten vor Beginn der Behandlung ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen werden muss“ (§ 3 Absatz 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte).

Wirtschaftlich hängt daran das Honorar: Zustimmung und Hinweis auf die Pflicht zur Kostenübernahme müssen vorliegen, bevor die Leistung beginnt. Zusätzlich verlangt § 630c Absatz 3 BGB eine Information über die voraussichtlichen Kosten in Textform vor Beginn; was diese Norm im Einzelnen fordert, erklärt der Beitrag zu den Privateinnahmen der Arztpraxis. Praktisch lassen sich beide in einem Dokument erfüllen: Leistung, GOÄ-Nummer, voraussichtlicher Betrag, Hinweis auf die Selbstzahlung, Unterschrift vor Beginn.

Eine Grenze gilt außerdem: Wer Versicherte zu einer Privatleistung an Stelle der ihnen zustehenden Kassenleistung bewegt, verstößt gegen seine vertragsärztlichen Pflichten (§ 18 Absatz 8 Satz 2). Eine IGeL kann die Kassenleistung ergänzen, sie ersetzt sie nicht.

Warum der Preis kaum beweglich ist

Die Regelobergrenze liegt beim 2,3fachen des Gebührensatzes, und der Gebührensatz ist Punktzahl mal Punktwert von 5,82873 Cent (§ 5 GOÄ); höher geht es nur, wenn Schwierigkeit, Zeitaufwand oder Umstände im Einzelfall es rechtfertigen, und dann mit einer schriftlichen Begründung je Leistung (§ 12 Absatz 3). Für die GOÄ 410 heißt das: 11,66 Euro zum Einfachen, 26,81 Euro zum 2,3fachen, 40,80 Euro zum Höchstsatz von 3,5 (eigene Rechnung).

Einen Betrag über dem Höchstsatz erlaubt nur eine Vereinbarung nach § 2 GOÄ, nach persönlicher Absprache im Einzelfall und vor der Leistung, mit Nummer, Bezeichnung, Steigerungssatz, Betrag und dem Hinweis, dass eine Erstattung möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist; weitere Erklärungen darf sie nicht enthalten. Für Labor, Röntgen und die übrigen Leistungen der Abschnitte A, E, M und O ist sie unzulässig. Wie Faktor, Begründung und Rechnung im Einzelnen funktionieren, erklärt der Beitrag zur GOÄ-Abrechnung.

Für die Rechnung einer IGeL kommt eine Besonderheit hinzu: Leistungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, darf die Praxis nur berechnen, wenn sie auf Verlangen erbracht wurden (§ 1 Absatz 2 GOÄ), und sie sind in der Rechnung „als solche zu bezeichnen“ (§ 12 Absatz 3).

Die Zeit entscheidet

Weil die GOÄ den Preis einer IGeL weitgehend festlegt, entscheidet über ihr Honorar je Minute die Arztzeit. Die eigene Messgröße ist das Honorar je Minute: GOÄ-Betrag geteilt durch die Arztzeit für Leistung, Aufklärung und Vertrag. Den Betrag liefert die Privatabrechnung oder die Verrechnungsstelle je Ziffer und Quartal, die Zeit muss die Praxis für einige Wochen selbst erfassen.

Der Vergleichsmaßstab ist das, was dieselbe Minute in der Kassenversorgung bringt. Der Beitrag zum Honorar je Minute errechnet für sechs pauschale EBM-Positionen 1,61 bis 2,75 Euro je Minute Kalkulationszeit. Daraus folgen für die Ultraschall-IGeL zwei Grenzwerte (eigene Rechnung):

  • Unter 1,61 Euro je Minute fällt die Ultraschall-IGeL (GOÄ 410, 26,81 Euro zum 2,3fachen) ab rund 16,7 Minuten Gesamtzeit. Bei zehn Minuten Untersuchung heißt das: Dauern Aufklärung und Vertrag länger als rund 6,7 Minuten, bringt die IGeL je Minute weniger als die niedrigste der sechs Kassenpositionen.
  • Unter 2,75 Euro je Minute liegt sie schon ab 9,75 Minuten, also auch ohne Aufklärung.

Wie viel das in der Praxis ausmacht, zeigt eine Rechnung auf 100 Leistungen: Fünf Minuten Aufklärung je Leistung sind 500 Minuten, gut acht Arztstunden; zum niedrigsten Vergleichswert von 1,61 Euro je Minute entspricht das 805 Euro (eigene Rechnung); das ist eine Obergrenze. An die Stelle der 100 tritt die eigene Häufigkeit aus der Privatabrechnung.

Daraus ergibt sich die Stellgröße. Liegt die gemessene Aufklärungszeit über der Grenze, gibt es drei Wege: die Kosteninformation nach § 630c Absatz 3 vor den Termin legen, sodass im Termin nur die ärztliche Aufklärung bleibt, den organisatorischen Teil an das Team geben, soweit er keine ärztliche Aufklärung ist, oder die Leistung nicht mehr anbieten. Zwei Vorbehalte gehören dazu: Die EBM-Werte beruhen auf kalkulierter, nicht auf gemessener Zeit, und Sachkosten und Gerät sind in keinem der Werte abgezogen. Außerdem unterstellt der Vergleich, dass die frei werdende Zeit mit Kassenleistungen gefüllt wird und diese voll vergütet werden; innerhalb einer budgetierten Menge kann die Kassenminute weniger bringen.

Umsatzsteuer: je Leistung prüfen

Steuerfrei sind „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin“, die im Rahmen der Tätigkeit als Arzt durchgeführt werden (§ 4 Nummer 14 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz). Nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass sind heilberufliche Leistungen nur steuerfrei, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Ausdrücklich nicht befreit sind danach unter anderem ästhetisch-plastische Leistungen ohne therapeutisches Ziel und Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe im Sinne des § 20 SGB V ohne unmittelbaren Krankheitsbezug.

Für die Praxis heißt das: Die Frage ist je Leistungsart zu stellen, und dass die gesetzliche Kasse eine Leistung nicht zahlt, entscheidet sie nicht. Wird Umsatzsteuer fällig, sinkt bei gleichem Preis das Honorar je Minute; wie das mit der Kleinunternehmerregelung zusammenhängt, ordnet der Beitrag zu den Steuerrücklagen der Arztpraxis ein. Die Einordnung einzelner Leistungen gehört in die Steuerberatung.

Markt und Aufklärung

Nach der Meldung des Medizinischen Dienstes zum IGeL-Report 2024 geben gesetzlich Versicherte mindestens 2,4 Milliarden Euro im Jahr für IGeL aus; Grundlage ist eine Befragung von 2.013 Versicherten. Dieselbe Befragung ergab, dass nur gut ein Viertel sich gut informiert fühlte und zwei von drei die Leistungen fälschlich für medizinisch notwendig hielten.

Für die Praxis ist die Aufklärung damit ein eigener Zeitposten, und genau er entscheidet, ob die Minute trägt. Den Anteil privater Einnahmen je Fachgebiet zeigt der Beitrag zu den Privateinnahmen; wie viele Patienten Selbstzahlerleistungen in Anspruch nehmen und was das bringt, rechnet der IGeL-Umsatz-Rechner aus.

Häufige Fehler

  • Mit der Leistung beginnen, bevor die Zustimmung unterschrieben ist. Dann darf die Praxis das Honorar nicht fordern.
  • Nur den Preis kalkulieren. Entscheidend ist das Honorar je Minute einschließlich Aufklärung.
  • Über dem 2,3fachen ohne Begründung abrechnen. Die Begründung muss sich auf die einzelne Leistung beziehen.
  • Die Verlangensleistung in der Rechnung nicht kennzeichnen. Leistungen über das medizinisch Notwendige hinaus sind als solche zu bezeichnen.
  • Jede ärztliche Leistung für umsatzsteuerfrei halten. Ohne therapeutisches Ziel greift die Befreiung nicht.

Was daraus für die Praxis folgt

Für jede angebotene IGeL gehören drei Zahlen auf einen Zettel: das Honorar zum üblichen Faktor, die gemessene Arztzeit einschließlich Aufklärung und das daraus folgende Honorar je Minute. Liegt es unter dem, was dieselbe Zeit in der Kassenversorgung bringt, wird der Ablauf geändert oder die Leistung gestrichen.

Den Anteil der Privatabrechnung am Quartalsumsatz zeigt der Praxismanager von MediPulse, der die Abrechnung nach KV, HZV und Privat aufschlüsselt; die Zeit je Leistung bleibt eine eigene Erhebung der Praxis.

Rechtsstand und Vorbehalte

Grundlage sind der Bundesmantelvertrag-Ärzte vom 1. April 2026, § 630c BGB, §§ 1, 2, 5 und 12 GOÄ und § 4 Nummer 14 UStG in der im Oktober 2026 abgerufenen Fassung sowie Abschnitt 4.14.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses im Stand des Umsatzsteuer-Handbuchs 2021. Berufsrechtliche Vorgaben der Landesärztekammern sind nicht dargestellt. Die Beträge, Minutenwerte und Grenzwerte sind eigene Rechnungen, die Zeiten Annahmen; Sachkosten und Gerät sind nicht abgezogen. Die Angaben sind allgemeine Information und ersetzen weder Rechts- noch Steuerberatung.

Fazit

Eine IGeL lohnt sich nicht wegen ihres Preises, sondern wenn das Honorar je Minute einschließlich Aufklärung mit der Kassenversorgung mithalten kann. Der Preis ist durch die GOÄ weitgehend festgelegt, die Zeit nicht. Und vor jeder Rechnung steht die Form: Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist das Honorar nicht forderbar, ohne GOÄ-gerechte Rechnung nicht fällig.

Quellen

Häufige Fragen

Lohnt sich eine IGeL für die Praxis?

Das entscheidet das Honorar je Minute Arztzeit einschließlich Aufklärung und Vertrag, verglichen mit dem, was dieselbe Zeit in der Kassenversorgung bringt. Im Beispiel der Ultraschalluntersuchung eines Organs (GOÄ 410) zum 2,3fachen Satz sind es bei zehn Minuten 2,68 Euro je Minute, mit fünf Minuten Aufklärung 1,79 Euro (eigene Rechnung, angenommene Zeiten, ohne Sachkosten).

Braucht eine IGeL einen schriftlichen Vertrag?

Ja. Nach § 3 Absatz 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte muss über eine Privatbehandlung vor Beginn ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen werden. Eine Vergütung darf die Praxis nach § 18 Absatz 8 nur fordern, wenn sie vorher die schriftliche Zustimmung eingeholt und auf die Kostenpflicht hingewiesen hat. Fehlt das, darf sie das Honorar nicht fordern.

Wie wird eine IGeL abgerechnet?

Nach der Gebührenordnung für Ärzte: Punktzahl mal 5,82873 Cent mal Steigerungsfaktor. In der Regel liegt der Faktor bis zum 2,3fachen; darüber nur, wenn Schwierigkeit, Zeitaufwand oder Umstände es rechtfertigen, und mit schriftlicher Begründung in der Rechnung. Leistungen auf Verlangen sind in der Rechnung als solche zu bezeichnen.

Muss auf IGeL Umsatzsteuer gezahlt werden?

Das hängt am Zweck der einzelnen Leistung. Steuerfrei sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin (§ 4 Nummer 14 Umsatzsteuergesetz), nach der Verwaltungsauffassung nur, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Dass die gesetzliche Kasse eine Leistung nicht zahlt, macht sie allein noch nicht steuerpflichtig. Die Einordnung gehört in die Steuerberatung.

Darf eine IGeL an die Stelle einer Kassenleistung treten?

Nein. Vertragsärzte, die Versicherte zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung an Stelle der ihnen zustehenden Kassenleistungen beeinflussen, verstoßen nach § 18 Absatz 8 Bundesmantelvertrag-Ärzte gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten.

Wie viel geben Versicherte für IGeL aus?

Nach der Meldung des Medizinischen Dienstes zum IGeL-Report 2024 mindestens 2,4 Milliarden Euro im Jahr. Dieselbe Befragung von 2.013 Versicherten ergab, dass zwei von drei die Selbstzahlerleistungen fälschlich für medizinisch notwendig hielten.

Kolja Schmid
Über den Autor
Kolja Schmid · Co-Founder

Als sein Vater 2014 ein chirurgisches MVZ gründete, übernahm Kolja Schmid die betriebswirtschaftliche Steuerung. Über sieben Jahre trug er Kontobewegungen, Personalkosten und Abrechnungen in Tabellen zusammen, immer im Nachhinein. MediPulse ist die Antwort auf diese Jahre: das Werkzeug, das er damals gebraucht hätte. Zuvor beriet er bei McKinsey zu digitalen Geschäftsmodellen. Bei MediPulse verantwortet er das Produkt.

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