Controlling & Finanzen13 Min. Lesezeit

Reinertrag der Arztpraxis: was je Fachgebiet übrig bleibt

Je Arztpraxis blieben 2024 im Mittel 338.000 Euro Reinertrag, im Median 232.000 Euro. Werte je Fachgebiet, je Inhaber:in und wie Sie die eigene Zahl prüfen.

Kolja Schmid
Co-Founder ·
Reinertrag 2024, Arztpraxen
Destatis; je Kopf eigene Rechnung
Mittelwert je Praxis338.000 €
Median je Praxis232.000 €
Je Inhaber:in, gerechnet243.000 €
Je Einzelpraxis225.000 €

Der durchschnittliche Reinertrag je Arztpraxis lag 2024 nach dem Statistischen Bundesamt bei 338.000 Euro, 9,0 Prozent mehr als 2023 (310.000 Euro). Die Hälfte der Praxen kam auf höchstens 232.000 Euro (Median). Je Inhaber:in gerechnet sind es rund 243.000 Euro (eigene Rechnung), je Einzelpraxis 225.000 Euro. Welche Zahl die richtige ist, hängt an der Frage, und für den Vergleich der eigenen Praxis taugt am ehesten der Reinertrag in Prozent der Einnahmen.

Fachgebiet Mittel je Praxis Median je Praxis In % der Einnahmen Je Inhaber:in (eigene Rechnung)
Allgemeinmedizin 273.000 € 225.000 € 46,9 % 202.000 €
Innere Medizin 341.000 € 237.000 € 40,6 % 261.000 €
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 241.000 € 193.000 € 45,1 % 182.000 €
Kinder- und Jugendmedizin 292.000 € 243.000 € 46,6 % 216.000 €
Augenheilkunde 547.000 € 305.000 € 44,2 % 396.000 €
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 340.000 € 261.000 € 51,6 % 242.000 €
Orthopädie und Unfallchirurgie 360.000 € 243.000 € 43,6 % 246.000 €
Chirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie 325.000 € 251.000 € 43,1 % 248.000 €
Haut- und Geschlechtskrankheiten 339.000 € 252.000 € 45,1 % 268.000 €
Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie 1.287.000 € 939.000 € 35,0 % 523.000 €
Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie (Gruppe) 242.000 € 182.000 € 54,5 % 199.000 €
Urologie 413.000 € 314.000 € 49,3 % 271.000 €
Alle Arztpraxen (inkl. fachübergreifender BAG und MVZ) 338.000 € 232.000 € 39,6 % 243.000 €

Quelle: Statistisches Bundesamt, Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich 2024, Tabellen 52571-03 und 52571-09. Die Fachgebietszeilen enthalten Einzelpraxen und fachgleiche BAG, aber keine fachübergreifenden BAG und keine MVZ. Die Gruppe Neurologie umfasst auch Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Neurologie und Psychiatrie. Je Inhaber:in: Reinertrag je Praxis mal Zahl der Praxen, geteilt durch die Zahl der Inhaber:innen aus Tabelle 52571-08 (eigene Rechnung).

Das Wichtigste in Kürze

  • 2024 lag der Reinertrag je Arztpraxis im Mittel bei 338.000 Euro, im Median bei 232.000 Euro. Der Mittelwert stieg gegenüber 2023 um 9,0 Prozent.
  • Der Reinertrag ist nicht das Einkommen. Er gilt für die ganze Praxis und enthält noch unter anderem die Abschreibung auf den Praxiswert und die Altersvorsorge und Krankenversicherung der Inhaber:innen.
  • Je Inhaber:in sind es rund 243.000 Euro (eigene Rechnung), je Einzelpraxis 225.000 Euro. In fachgleichen Gemeinschaftspraxen teilen sich im Schnitt 2,42 Inhaber:innen eine Praxis (eigene Rechnung).
  • Die Spanne zwischen den Fachgebieten ist groß: im Mittel je Praxis von 241.000 Euro (Frauenheilkunde) bis 1.287.000 Euro (Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie).
  • Vergleichbar wird die eigene Praxis über zwei Kennzahlen: Reinertrag in Prozent der Einnahmen und Reinertrag je Inhaber:in, beide gegen Fachgebiet und Organisationsform gehalten.

Was der Reinertrag ist und was nicht

Der Reinertrag ist das Jahresergebnis der ganzen Praxis, bevor Vorsorge, Krankenversicherung und Einkommensteuer der Inhaber:innen abgehen. Er ergibt sich aus den Einnahmen minus den Aufwendungen; 2024 waren das je Arztpraxis im Mittel 854.000 Euro Einnahmen und 516.000 Euro Aufwendungen. Als Aufwendungen erfragt das Statistische Bundesamt nur, was praxisbedingt ist, die selbstständige ärztliche Tätigkeit im Berichtsjahr betrifft und laut steuerlicher Gewinnermittlung abzugsfähig ist.

Mehrere Posten sind deshalb nicht abgezogen. Der Fragebogen schließt unter anderem aus:

  • Abschreibungen auf den immateriellen Praxiswert
  • außerordentliche und betriebsfremde Aufwendungen
  • Aufwendungen für private Zwecke
  • Nachzahlungen aus Vorjahren

Die Tabellen nennen außerdem die Aufwendungen für Praxisübernahme, für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Inhaber:innen und ihrer Familienangehörigen sowie die Beiträge zu Versorgungseinrichtungen als nicht berücksichtigt. Die Einkommensteuer ist ebenfalls nicht abgezogen, denn sie ist keine abzugsfähige Betriebsausgabe, sondern fällt erst auf das Ergebnis an. Destatis formuliert es ausdrücklich: Der Reinertrag ist „nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärztinnen und Ärzte gleichzusetzen“.

Umgekehrt sind manche Finanzierungskosten schon abgezogen: Fremdkapitalzinsen zählt der Fragebogen, bis auf Darlehenszinsen für bauliche Maßnahmen, zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die Tilgung eines Darlehens ist dagegen kein Aufwand. Wie die Rechnung vom Reinertrag bis zum verfügbaren Einkommen weitergeht, mit Vorsorge, Steuer und dem Kapitaldienst für das eigene Darlehen, steht in den Beiträgen zu Niederlassung oder Anstellung, zu Steuerrücklagen und zum Businessplan der Praxisgründung. Hier geht es nur um die Größe vor diesen Abzügen.

Eine zweite Besonderheit betrifft die Grundgesamtheit. Das Register, aus dem die Stichprobe gezogen wird, enthält neben Kassenpraxen auch reine Privatpraxen. Destatis weist selbst darauf hin, dass das zu anderen Ergebnissen führt als Erhebungen, die nur Kassenpraxen befragen.

Je Praxis oder je Kopf

Die zitierten 338.000 Euro gelten je Praxis, und eine Praxis hat im Schnitt mehr als eine Inhaberin. 71.326 Arztpraxen hatten 2024 zusammen 99.366 Inhaber:innen. Je Kopf gerechnet sind es deshalb rund 243.000 Euro (eigene Rechnung), und der Unterschied ist zwischen den Fachgebieten verschieden groß: In der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie sinkt der Wert von 1.287.000 Euro je Praxis auf rund 523.000 Euro je Inhaber:in (eigene Rechnung), weil dort im Schnitt mehr Ärztinnen und Ärzte eine Praxis teilen.

Ob die Gemeinschaftspraxis je Kopf mehr erwirtschaftet als die Einzelpraxis, hängt vom Fachgebiet ab. Über alle Arztpraxen liegt die fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit rund 238.000 Euro je Inhaber:in knapp vor der Einzelpraxis mit 225.000 Euro (eigene Rechnung). In den Fachgebieten mit statistisch gesicherten Zahlen ist die Richtung aber uneinheitlich:

Fachgebiet Einzelpraxis Quote Einzelpraxis BAG je Inhaber:in (eigene Rechnung) Quote BAG Inhaber:innen je BAG (eigene Rechnung)
Augenheilkunde 366.000 € 48,7 % 429.000 € 40,6 % 2,46
Orthopädie und Unfallchirurgie 231.000 € 42,4 % 262.000 € 44,8 % 2,70
Urologie 297.000 € 49,6 % 251.000 € 49,1 % 2,51
Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie 569.000 € 31,3 % 513.000 € 36,0 % 3,52
Alle Arztpraxen 225.000 € 45,6 % 238.000 € 44,3 % 2,42
Allgemeinmedizin 212.000 € 45,9 % (191.000 €) 48,2 % (2,23)
Innere Medizin 232.000 € 42,7 % (310.000 €) 38,3 % (2,64)
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 188.000 € 44,5 % (173.000 €) 46,2 % (2,48)
Kinder- und Jugendmedizin 230.000 € 45,9 % (201.000 €) 47,5 % (2,22)

Quelle: Statistisches Bundesamt, Tabellen 52571-08 und 52571-09. Quote ist der Reinertrag in Prozent der Einnahmen. BAG je Inhaber:in: Reinertrag je BAG mal Zahl der BAG, geteilt durch die Zahl ihrer Inhaber:innen (eigene Rechnung). Die Zeile „Alle Arztpraxen“ enthält bei der BAG nur die fachgleichen. Werte in Klammern beruhen auf Zahlen, die Destatis als statistisch unsicher kennzeichnet (Zahl der BAG oder ihrer Inhaber:innen, in der Inneren Medizin auch Einnahmen und Reinertrag je BAG); ihr Aussagewert ist eingeschränkt.

In der Augenheilkunde und der Orthopädie liegt die BAG je Kopf vorn (429.000 gegen 366.000 Euro und 262.000 gegen 231.000 Euro), in der Urologie und der Radiologie die Einzelpraxis (297.000 gegen 251.000 Euro und 569.000 gegen 513.000 Euro; BAG-Werte eigene Rechnung). Quote und Kopfbetrag laufen dabei nicht im Gleichschritt: Die augenärztliche BAG behält von ihren Einnahmen den kleineren Anteil (40,6 gegen 48,7 Prozent) und kommt je Inhaber:in trotzdem auf mehr.

Dasselbe Auseinanderlaufen zeigt sich mit Vorbehalt in der Allgemeinmedizin. Die BAG hat dort die höhere Quote (48,2 gegen 45,9 Prozent, beide statistisch gesichert), je Kopf aber den niedrigeren Reinertrag, (191.000) gegen 212.000 Euro (eigene Rechnung). Rechnerisch liegt das an der Einnahmenseite: Eine allgemeinmedizinische BAG nahm 2024 im Mittel 884.000 Euro ein, je Inhaber:in (396.000) Euro, die Einzelpraxis 462.000 Euro (eigene Rechnung). Weil die Zahl der BAG und ihrer Inhaber:innen hier als unsicher gekennzeichnet ist, taugt dieser Befund als Hinweis, nicht als Beleg.

Woran die Unterschiede je Kopf liegen, erheben diese Tabellen nicht. Für den Vergleich folgt daraus nur eines: Eine Gemeinschaftspraxis gehört gegen die BAG-Werte ihres Fachgebiets gehalten, und zwar je Inhaber:in, nicht gegen den Wert je Praxis. Was die beiden Kooperationsformen rechtlich und wirtschaftlich unterscheidet, erklärt der Beitrag Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft.

Mittelwert oder Median

Der Median von 232.000 Euro beschreibt die typische Praxis besser als der Mittelwert von 338.000 Euro. Destatis schreibt dazu, die Durchschnittswerte seien stark von Praxen mit hohen Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträgen beeinflusst. Die Hälfte aller Arztpraxen kam 2024 auf höchstens 502.000 Euro Einnahmen, 260.000 Euro Aufwendungen und 232.000 Euro Reinertrag.

Relativ am weitesten liegen beide Werte in der Augenheilkunde auseinander: Der Median erreicht dort 56 Prozent des Mittelwerts (305.000 gegen 547.000 Euro, eigene Rechnung). Am engsten liegen sie in der Kinder- und Jugendmedizin mit 83 Prozent (243.000 gegen 292.000 Euro, eigene Rechnung).

Für den Vergleich hat der Median eine Grenze. Die Tabellen weisen ihn je Fachgebiet nur je Praxis aus, über Einzelpraxen und fachgleiche BAG zusammen. Für Einzelpraxen allein und für den Wert je Inhaber:in gibt es nur Mittelwerte. Wer seine Einzelpraxis vergleicht, hält sie deshalb gegen einen Mittelwert, der von großen Praxen mitgezogen sein kann, und sollte eine Abweichung nach unten nicht überbewerten.

Wie stark der Wert von Jahr zu Jahr schwankt

Der Reinertrag eines Fachgebiets kann sich von einem Jahr aufs nächste deutlich bewegen. Über alle Arztpraxen lag er im Mittel 2021 bei 336.000 Euro, 2022 bei 331.000, 2023 bei 310.000 und 2024 bei 338.000 Euro. In einzelnen Fachgebieten sind die Sprünge größer:

Fachgebiet 2021 2022 2023 2024
Frauenheilkunde und Geburtshilfe 245.000 € 261.000 € 208.000 € 241.000 €
Chirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie 317.000 € 398.000 € 286.000 € 325.000 €
Orthopädie und Unfallchirurgie 362.000 € 301.000 € 342.000 € 360.000 €
Alle Arztpraxen (inkl. fachübergreifender BAG und MVZ) 336.000 € 331.000 € 310.000 € 338.000 €

Quelle: Statistisches Bundesamt, Tabelle 52571-01, Mittelwert je Praxis.

Weil jedes Jahr eine neue Stichprobe gezogen wird, steckt in diesen Bewegungen auch Stichprobenschwankung. Nach dem Qualitätsbericht liegt der relative Standardfehler der Kernmerkmale bei nahezu allen Fachgebieten unter 15 Prozent. Für den eigenen Vergleich heißt das: nicht gegen ein einzelnes Jahr messen, sondern gegen die Spanne mehrerer Jahre. Eine Frauenarztpraxis, die 2023 über dem Wert ihres Fachgebiets lag, kann 2024 darunter liegen, ohne dass sich bei ihr etwas verändert hat.

Die eigene Zahl vergleichbar machen

Die eigene Praxis wird mit dem Reinertrag vergleichbar, wenn der steuerliche Gewinn um die Posten bereinigt wird, die Destatis nicht abzieht. Der steuerliche Gewinn steht in der Gewinnermittlung des Steuerbüros, unterjährig näherungsweise in der BWA. Daraus wird ein Vergleichswert:

  1. Abschreibung auf den Praxiswert hinzurechnen. Sie steht im Anlagenverzeichnis. Wie der Praxiswert entsteht, erklärt der Beitrag zu Praxiswert und Kaufpreis.
  2. Außerordentliche und betriebsfremde Posten herausrechnen, ebenso Nachzahlungen aus Vorjahren, die das Jahr verzerren.
  3. Nur Einnahmen aus selbstständiger ärztlicher Tätigkeit ansetzen, also keine Mieteinnahmen oder andere Nebeneinkünfte.

Aus dem Vergleichswert entstehen zwei Kennzahlen, die verschiedene Fragen beantworten:

  • Reinertragsquote = Vergleichswert ÷ Einnahmen. Sie ist größenneutral und zeigt die Kostenseite: Wie viel von jedem eingenommenen Euro bleibt?
  • Reinertrag je Inhaber:in = Vergleichswert ÷ Zahl der Inhaber:innen. Er zeigt das Volumen, also wie viel jede Inhaberin erwirtschaftet.

Ein Beispiel (Annahme, eigene Rechnung): Eine hausärztliche Einzelpraxis nimmt 480.000 Euro ein. Ihr steuerlicher Gewinn beträgt 205.000 Euro, darin sind 10.000 Euro Abschreibung auf den Praxiswert abgezogen. Der Vergleichswert liegt damit bei 215.000 Euro.

  • Quote: 215.000 ÷ 480.000 = 44,8 Prozent. Einzelpraxen der Allgemeinmedizin kamen 2024 auf 45,9 Prozent. Mit dieser Quote blieben bei 480.000 Euro Einnahmen 220.320 Euro, rund 5.300 Euro mehr im Jahr (eigene Rechnung).
  • Je Inhaber:in: 215.000 Euro gegen 212.000 Euro im Mittel der allgemeinmedizinischen Einzelpraxen, also leicht darüber.

Die Lesart: Das Volumen der Praxis liegt leicht über dem Fachgebiet, die Kostenseite leicht ungünstiger. Hätte die Praxis bei gleicher Quote weniger eingenommen, läge sie auch je Kopf unter dem Mittel, und die Frage wäre eine andere, nämlich die nach Fallzahl und Honorar. So aber gehört der nächste Blick den Kostenquoten, zuerst der größten. Personalkosten machten 2024 in allgemeinmedizinischen Einzelpraxen 34,9 Prozent der Einnahmen aus; wie sich die eigene Quote dagegen halten lässt, zeigt der Beitrag zur Personalkostenquote, weitere Hebel stehen im Beitrag Praxiskosten senken.

So gehen Sie vor

  1. Vergleichswert bilden: steuerlicher Gewinn des letzten Jahres plus Abschreibung auf den Praxiswert, bereinigt um außerordentliche Posten und Nachzahlungen aus Vorjahren.
  2. Die richtige Vergleichszeile wählen: eigenes Fachgebiet und eigene Organisationsform, Einzelpraxis gegen Einzelpraxis, BAG je Inhaber:in gegen BAG je Inhaber:in.
  3. Beide Kennzahlen rechnen: Quote in Prozent der Einnahmen und Betrag je Inhaber:in. Liegt die Quote unter dem Fachgebiet, sind die Kosten der erste Prüfpunkt; liegt der Betrag je Kopf darunter bei normaler Quote, sind es die Einnahmen.
  4. Mehrere Jahre nebeneinanderlegen: die eigene Entwicklung über drei bis vier Jahre gegen die Zeitreihe des Fachgebiets, nicht ein Jahr gegen ein Jahr.
  5. Jährlich wiederholen, sobald die Gewinnermittlung vorliegt und Destatis die neuen Werte veröffentlicht. Welche weiteren Kennzahlen sich laufend verfolgen lassen, beschreibt der Beitrag zu Praxiskennzahlen.

Häufige Fehler

  • Den Reinertrag mit dem eigenen Einkommen vergleichen. Vorsorge, Krankenversicherung und Einkommensteuer der Inhaber:innen sind darin noch nicht abgezogen.
  • Eine Gemeinschaftspraxis gegen den Wert je Praxis halten. Bei 2,42 Inhaber:innen je fachgleicher BAG (eigene Rechnung) wirkt jede Praxis mit mehreren Köpfen überdurchschnittlich.
  • Den Mittelwert für die typische Praxis halten. Die Hälfte der Arztpraxen lag 2024 bei höchstens 232.000 Euro, nicht bei 338.000 Euro.
  • Den steuerlichen Gewinn ohne Bereinigung vergleichen. Wer eine Praxis übernommen hat, liegt durch die Abschreibung auf den Praxiswert sonst zu niedrig.
  • Ein einzelnes Jahr als Maßstab nehmen. In der Chirurgie schwankte der Mittelwert zwischen 2022 und 2023 von 398.000 auf 286.000 Euro.

Was daraus für die Praxis folgt

Der Reinertrag wird erst über die Quote zur Steuergröße. Die Zahl je Praxis sagt, wie groß Praxen eines Fachgebiets sind; die Quote sagt, wie viel von den Einnahmen bleibt, und lässt sich in jedem Jahr gegen dieselbe Zeile der Statistik halten. Dafür braucht es Einnahmen und Kosten der Praxis in einer Aufstellung, die sich mit dem Vorjahr vergleichen lässt. Der Finanzmanager von MediPulse bündelt dafür alle Geschäftskonten, ordnet Einnahmen und Kosten automatisch zu und zeigt Überschuss, Umsatz und Kosten mit Vorjahresvergleich. Die Abschreibung auf den Praxiswert gehört für den Vergleich mit Destatis weiterhin von Hand hinzugerechnet.

Rechtsstand und Vorbehalte

Die Werte gelten für das Berichtsjahr 2024 und stammen aus der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, veröffentlicht am 23. Juli 2026. Sie beruhen auf einer Stichprobe bei höchstens 7 Prozent der Praxen, hochgerechnet auf alle; bei Praxen ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte besteht nach dem Qualitätsbericht eine gewisse Untererfassung. Einzelne Werte für fachgleiche BAG kennzeichnet Destatis als statistisch unsicher; die darauf beruhenden eigenen Rechnungen stehen im Beitrag in Klammern. Die Werte je Inhaber:in und das Praxisbeispiel sind eigene Rechnungen, die Beispielzahlen angenommen. Wer eine Praxis gekauft hat, sollte mit dem Steuerbüro klären, welche Übernahmekosten in den eigenen Aufwendungen stecken, denn Destatis nennt Aufwendungen für Praxisübernahmen als nicht berücksichtigt. Der Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Fazit

Je Arztpraxis blieben 2024 im Mittel 338.000 Euro Reinertrag, im Median 232.000 Euro, je Inhaber:in rund 243.000 Euro (eigene Rechnung). Keine dieser Zahlen ist ein Einkommen, und keine taugt ohne Bereinigung als Maßstab für die eigene Praxis. Wer den steuerlichen Gewinn um die Abschreibung auf den Praxiswert ergänzt und daraus Quote und Betrag je Inhaber:in bildet, kann beide gegen Fachgebiet und Organisationsform halten und sieht, ob die nächste Frage den Kosten oder den Einnahmen gilt.

Quellen

Häufige Fragen

Was ist der Reinertrag einer Arztpraxis?

Der Reinertrag ist in der Kostenstrukturstatistik des Statistischen Bundesamts das Ergebnis des Geschäftsjahres der ganzen Praxis: Einnahmen aus selbstständiger ärztlicher Tätigkeit (so die Spalte in Tabelle 52571-08) minus Aufwendungen, die laut steuerlicher Gewinnermittlung abzugsfähig sind. 2024 lag er je Arztpraxis im Mittel bei 338.000 Euro, im Median bei 232.000 Euro.

Ist der Reinertrag das Einkommen der Ärztin oder des Arztes?

Nein. Destatis schreibt ausdrücklich, dass der Reinertrag nicht mit dem Gewinn oder dem Einkommen gleichzusetzen ist. Er gilt für die ganze Praxis, oft für mehrere Inhaber:innen, und enthält noch unter anderem die Abschreibungen auf den Praxiswert sowie die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Inhaber:innen.

Wie hoch ist der Reinertrag je Fachgebiet?

2024 im Mittel je Praxis zwischen 241.000 Euro (Frauenheilkunde und Geburtshilfe) und 1.287.000 Euro (Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie); Allgemeinmedizin 273.000 Euro, Innere Medizin 341.000 Euro. Je Inhaber:in gerechnet liegen die Werte zwischen rund 182.000 und rund 523.000 Euro (eigene Rechnung).

Warum liegt der Median so weit unter dem Mittelwert?

Weil wenige Praxen mit sehr hohen Einnahmen und Reinerträgen den Mittelwert nach oben ziehen. Die Hälfte aller Arztpraxen kam 2024 auf höchstens 232.000 Euro Reinertrag, der Mittelwert liegt bei 338.000 Euro. Für die Einordnung einer typischen Praxis ist der Median meist der bessere Maßstab, ihn gibt es aber nur je Praxis, nicht getrennt für Einzelpraxen.

Wie vergleiche ich meine Praxis mit dem Reinertrag?

Den steuerlichen Gewinn um die Abschreibung auf den Praxiswert und um außerordentliche Posten bereinigen, dann zwei Kennzahlen bilden: Reinertrag in Prozent der Einnahmen und Reinertrag je Inhaber:in. Beide gegen die Werte des eigenen Fachgebiets und der eigenen Organisationsform halten, und zwar über mehrere Jahre.

Kolja Schmid
Über den Autor
Kolja Schmid · Co-Founder

Als sein Vater 2014 ein chirurgisches MVZ gründete, übernahm Kolja Schmid die betriebswirtschaftliche Steuerung. Über sieben Jahre trug er Kontobewegungen, Personalkosten und Abrechnungen in Tabellen zusammen, immer im Nachhinein. MediPulse ist die Antwort auf diese Jahre: das Werkzeug, das er damals gebraucht hätte. Zuvor beriet er bei McKinsey zu digitalen Geschäftsmodellen. Bei MediPulse verantwortet er das Produkt.

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